Deutsches Waffenrecht

Ob es nun Recht oder Unrecht ist, ist eine rechtsphilosophische Überlegung.

Jedenfalls müssen wir damit umgehen.

Das Waffenrecht wird schneller novelliert also sonst ein Rechtsgebiet. Seit Verkündung des neuen Waffengesetzes 2002 erfolgten zahlreiche Änderungen, die ersten Berichtigungen handwerklicher Fehler des Gesetzgebers mußten bereits zwei Monate nach Verkündung des Gesetzes erfolgen.

Das Rechtsgebiet Waffenrecht hat sich zu einer Spielwiese entwickelt. Derzeit ist wiederum ein Änderungsgesetz (BTDrS 17/732) in den Beratungen des Bundestages, den die Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebracht hat. Dümmer geht nimmer!

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen
B. Lösung
Durch eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit halbautomatischen Schusswaffen verbietet, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken und zum Schießsport bzw. für die Jagd entweder nicht geeignet oder aber zumindest nicht erforderlich sind, kann die Gefahr eines Missbrauchs maßgeblich eingedämmt werden.

Nicht die halbautomatische Waffe soll verboten werden, sondern diejenigen, die aussehen wie vollautomatische Kriegswaffen. Und das soll unter Hinweis auf „den menschenverachtende Massenmord auf der Insel Utøya im Sommer 2011“ Leben schützen.

Zuvor schon hat ziemlich unbemerkt der Gesetzgeber Hunderttausende zu Straftätern gemacht, die– häufig wohl längst vergessene – Butterflymesser, Fallmesser, Wurfsterne, etc. noch in irgendeiner Kellerecke aufbewahren. Solche Souvenirs aus Südeuropa sind mittlerweile verbotene Waffen.

Allein deren Besitz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Waffengesetz ist selbst für Fachleute unter den Rechtsanwälten und Strafverteidigern kaum noch durchschaubar. In diesen Zeiten kommt es schnell zu einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme der Souvenirs, verbotenen Waffen.

Die Problematik der unangemeldeten Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 WaffG in den Wohnungen der legalen Waffenbesitzer wird immer brisanter, da die Behörden die ihnen gesetzten Grenzen häufig mißachten. Auf den Treffen der Fachleute, wie dem Deutschen Jagdrechtstag, dem Rechtsanwalt Jede angehört, werden die abstrusesten Vorgehensweisen der Behörden berichtet.

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