Verteidigung im Steuerstrafrecht

Strafverterteidigung mit besonderen Anforderungen

Bild Steuerstrafrecht

Ihre spezialisierte Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Durchsuchung und Selbstanzeige

Wenn der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum steht, geht es schnell um viel – Ihr Vermögen, Ihre Reputation, mitunter auch Ihre Freiheit. Als erfahrene Strafverteidiger im Steuerstrafrecht stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens entschlossen zur Seite.

Schon im ersten Moment der Ermittlungen gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten (§ 136 StPO, § 393 AO). Eine frühzeitige anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Sie keine Angaben machen, die später gegen Sie verwendet werden können.

Wir kennen die Spannungen zwischen steuerlicher Mitwirkungspflicht und strafrechtlicher Verteidigung – und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die beides in Einklang bringt: Steuerliche Korrektheit, aber ohne Selbstbelastung.

Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht

Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung ist für Betroffene ein Schockmoment. In solchen Situationen zählt jedes Handeln – und jedes Schweigen.

Wichtig: Bewahren Sie Ruhe! Kontaktieren Sie uns sofort, bevor Sie mit den Ermittlungsbehörden sprechen oder Unterlagen freiwillig herausgeben. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden, wahren Ihre Rechte und sorgen dafür, dass keine unnötigen Fehler passieren.

Wir sind für Sie in Notfällen 24/7 erreichbar – direkt über unsere Notrufnummer.

Selbstanzeige – rechtzeitig handeln lohnt sich

Eine rechtzeitig und fachkundig vorbereitete Selbstanzeige nach § 371 AO kann zur Strafbefreiung führen. Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung der Voraussetzungen bis zur sicheren Offenlegung gegenüber dem Finanzamt – vertraulich, diskret und rechtssicher.

Präventive Beratung bedeutet bei uns nicht Hinterziehungsberatung, sondern rechtmäßige Vorsorge zur Risikovermeidung. So lassen sich viele Konflikte vermeiden, bevor sie strafrechtliche Dimensionen annehmen.

Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern

In komplexen Steuerstrafverfahren arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern (bundesweites Steuerberaterverzeichnis) zusammen. Gemeinsam bilden wir ein starkes Team für Ihre Verteidigung.

Die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater ist häufig für den Erfolg entscheidend. Aufgrund der hohen Nachfrage kooperieren wir u.a. mit einem Fachmann, der uns insbesondere bei Selbstanzeigen und Steuererklärungen unterstützt.

Er war viele Jahre als Rechtsanwalt tätig und bekleidete anschließend leitende Positionen in der Finanzverwaltung. Heute steht er wieder auf der Seite der Steuerpflichtigen – und bringt seine Erfahrung gezielt für unsere Mandanten ein.

Vertrauen Sie auf Erfahrung im Steuerstrafrecht

Vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung – setzen wir uns mit Erfahrung, Engagement, Fachwissen und Verhandlungsgeschick für Ihr Recht ein.

Je früher Sie handeln, desto besser lässt sich das Verfahren steuern – oft auch beenden, bevor es richtig beginnt.

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Oder direkt in Notfällen: Notrufnummer Steuerstrafrecht – 24/7 erreichbar