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Munitionserwerbsschein

Eine weithin unbekannte aber sehr sinnvolle Erlaubnis: Der Munitionserwerbsschein.
Zwar nur sechs Jahre zum Erwerb von Munition gültig, jedoch unbefristet für den Besitz der Munition. Eine kostengünstige Alternative oder Ergänzung zur Eintragung in der WBK.

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Odyssee durch die Instanzen

Was für eine Odyssee!
Hier hat ein Bürger einfach nicht aufgeben wollen. Unberechtigte Durchsuchung seiner Wohnung und Widerruf der WBK und Einziehung des Jagdscheins. Nach vielen Verfahren hebt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die rechtswidrigen Bescheide auf.

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Persönliche Eignung

Der Aufforderung der Waffenbehörde, ein Gutachten über die persönliche Eignung beizubringen ist schwierig zu begegnen. Es gibt keine Rechtsbehelfe dagegen und es droht bei Nichtvorlage der Widerruf der Erlaubnisse. Im hier besprochenen Fall hat das OVG Sachsen klargestellt: Bloße anonyme Anzeigen sind keine Tatsachen im Sinne des Gesetzes.

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Justizposse

BKA sagt: BWT 47 ist keine Kriegswaffe.
BGH ist schlauer: BWT 47 ist eine Kriegswaffe, der Besitz ist strafbar.
VG FfO sagt: Egal was der BGH sagt, die Waffenbehörde ist an den Feststellungsbescheid des BKA gebunden und darf die Erlaubnis nicht zurücknehmen.