Anwälte für Jagdrecht

Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Blick zum Kastenbauer

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
§ 1 BJagdG

Wir verstehen das Jagdrecht als umfassende Betreuung des jagenden Mandanten. Egal, ob der Verwaltungsrechtler bei Erteilung oder Entzug des Jagdscheins um Hilfe gebeten wird oder der Strafrechtler wenn es darauf ankommt, gegen die Vermutung der Unzuverlässigkeit zu verteidigen.

Mit jahrelanger Erfahrung in jagdrechtlichen Verfahren stehen wir Ihnen engagiert zur Verfügung. Einer unserer Partner – Rechtsanwalt Jede – ist passionierter Jäger und bildet sich jährlich auf dem Deutschen Jagdrechtstag weiter.

Das Bundesjagdgesetz bietet einige Besonderheiten, die auch den ausgewiesenen Experten im  Verwaltungsrecht erstaunen. Kann man sich in allen Fällen auf den Bestand des Pachtvertrages bei Entstehen einer Eigenjagd verlassen? § 14 BJagdG hat seine Tücken und die Rechtsprechung dazu ist unübersichtlich.

Nicht nur für den Jäger und Jagdpächter, auch für die Jagdgenossenschaft stellen sich häufig komplexe Rechtsfragen:

  • Die Jagdgenossenschaft ist wegen des Entstehens einer Eigenjagd in Gefahr?
  • Wer kennt schon die Dreierregel, ob eine Fläche den Zusammenhang herstellt, unterbricht oder gar einen eigenen Jagdbezirk entstehen läßt?
  • Ist der Pachtvertrag rechtssicher?
  • u.v.a.m.

Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf; wir klären, ob Ihre Fragen eine rechtliche Dimension haben.