Standesrecht

Standesrecht war einmal

Früher – bis zu den Bastille- Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes – sprach man vom Standesrecht.

Heute verstehen wir unter dem Berufsrecht die besonderen rechtlichen Bedingungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte und sehen keine feudalen Bezüge mehr.

Rechtsanwalt Jede hat während seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin vielfältige berufsrechtliche Erfahrungen gesammelt, die er nun für Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte einsetzt, die mit „ihren“ Kammern Probleme haben.

Wir vertreten Sie gegenüber der Kammer und der Generalstaatsanwaltschaft in allen berufsrechtlichen Fragen, bei der Zulassung, Beschwerden und auch bei drohendem Widerruf der Zulassung.

Sollten Sie sich näher für das Thema interessieren, sehen Sie sich bitte auch unseren Blog-Beitrag Verteidiger vor dem Anwaltsgericht an.

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