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Zweckentfremdung Berlin

Im Bezirksamt Mitte lebt jemand seine Phantasien aus. Zwei Wohnungen darf man nicht in Berlin haben, eine ist dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Das sei Zweckentfremdung.

Das Thema ist alt und seit Jahren entschieden. Eine Nutzung der Zweitwohnung ist keine Zweckentfremdung. Selbst das Bundesverfassungsgericht wurde bemüht.