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Archiv für die Kategorie: Deutsches Waffenrecht

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Keine Waffen für AfD-Mitglieder

Auch einer der Helden von Mogadischu zu sein, hilft nicht weiter, wenn man AfD-Mitglied in NRW ist. Nach der Entscheidung des VG Düsseldorf vom 19.06.2024 führt die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführten Partei zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.

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Pumpgun

Ein Beitrag zum Thema Pumguns.
Genau genommen zu den verbotenen Pumpguns, also Vorderschaftrepetierflinten mit besonderen Merkmalen. Halbautomaten mit denselben Merkmalen sind nicht verboten.

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Verbringen und Mitnehmen

Mitnehmen und Verbringen haben im Waffengesetz eine andere Bedeutung als im allgemeinen Sprachgebrauch. Im Waffenrecht beziehen sich Verbringen und Mitnehmen allein auf das Überschreiten der Grenze. Die Einzelheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem EFP, haben wir hier zusammengestellt.