Neue Suche
Suchergebnis nicht zufriedenstellend? Versuche es mal mit einem Wortteil oder einer anderen Schreibweise
48 Suchergebnisse für:
§ 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG
/1 Kommentar/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeDer Amoklauf von Winnenden im März 2009 führte zur Einführung einer Strafvorschrift, mit der die nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Schußwaffen sanktioniert wird. Wir stellen § 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG im Einzelnen dar.
Waffengesetzverschärfung
/5 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeWaffengesetzverschärfung geplant – Petition unterzeichnen! Geplante Waffengesetzverschärfung durch Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems der Ampelkoalition. Den Gesetzentwurf finden Sie: hier! Lesen Sie selbst und bilden sich eine eigene Meinung! Erzählt wird uns, daß das „Sicherheitspaket“ die notwendige Folgerung aus dem Anschlag sei. Der waffenrechtliche Teil stellt stattdessen eine Gängelung und […]
Keine Waffen für AfD-Mitglieder
/0 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeAuch einer der Helden von Mogadischu zu sein, hilft nicht weiter, wenn man AfD-Mitglied in NRW ist. Nach der Entscheidung des VG Düsseldorf vom 19.06.2024 führt die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführten Partei zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.
Waffenlagerungskontrolle
/0 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeUngeheuerlich: Der polizeiliche Staatsschutz nutzt die Waffenlagerungskontrolle zur Informationsgewinnung. Beschränken Sie den Zugang für die Mitarbeiter auf die Lagerstätte der Waffen und der Munition!
Verbringen und Mitnehmen
/2 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeMitnehmen und Verbringen haben im Waffengesetz eine andere Bedeutung als im allgemeinen Sprachgebrauch. Im Waffenrecht beziehen sich Verbringen und Mitnehmen allein auf das Überschreiten der Grenze. Die Einzelheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem EFP, haben wir hier zusammengestellt.
Munitionserwerbsberechtigung und Voreintrag
/3 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeUnglaublich aber wahr: Strafverfahren wegen unerlaubtem Munitionsbesitz trotz Munitionserwerbsberechtigung im Voreintrag der WBK. Diese soll schwebend unwirksam sein.
Wir wünschen allen Abonnenten ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes und gutes Jahr 2024!
Aufbewahrung Nachtsichttechnik
/2 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeHier finden Sie eine Darstellung der Rechtslage zur Nachtsichttechnik mit den Aufbewahrungsregelungen: Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0
Grundkontingent
/6 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeDie Grundausstattung für Sportschützen (auch Grundkontingent genannt) kann bei besonders nachzuweisendem Bedürfnis überschritten werden. Das Bedürfnis muß bei den Folgeprüfungen für jede einzelne Waffe erneut nachgewiesen werden.
Besitzern einer Schreckschußwaffe droht Ungemach
/1 Kommentar/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas JedeWenn das neue Waffengesetz kommt, müssen auch Alt-Besitzer einer Schreckschußwaffe einen Kleinen Waffenschein erwerben (für den man ein Psych-Gutachten braucht) und die Sachkunde in einer Prüfung nachweisen.
Kontakt
Dr. Schmitz & Partner
Baraschstraße 3a
14193 Berlin-Grunewald
Telefon: (030) 329 00 4 – 0
Anwalt@DrSchmitz.de
24h Notruf
01805 / RA JEDE
01805 / 72 5333
14 Cent/Min. aus dem Festnetz,
max. 42 Cent/Min Mobilfunk