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Aufbewahrung Nachtsichttechnik

Aufbewahrung Nachtsichttechnik? Was soll denn das? Da kann doch nur ein Jurist drauf kommen, darüber einen Beitrag zu schreiben? Kühlschrank oder Jagdschrank, wen geht das was an?

Rechtslage Nachtsichttechnik

Tja, man sollte die Rechnung nicht ohne den Gesetzgeber machen. Die Ausgangslage ist geblieben.

Definition

Der Gesetzgeber definiert sonstige Vorrichtungen für Schußwaffen in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 4.3 WaffG

4.3 Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).

Verbot

Nachdem der Gesetzgeber in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) die gesetzliche Definition geschaffen hat, verbietet er den Umgang mit ihnen in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2

Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

Merken: Verboten!

Ausnahme vom Verbot

Der Gesetzgeber wendet das Regel-Ausnahme-Prinzip an. Für Jäger hat er in § 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG diese Ausnahme geschaffen:

Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben.

Zwei Dinge sind hier wichtig zu merken:

  1. Die Ausnahme ist an die Inhaberschaft eines gültigen Jagdscheines geknüpft. Wir warten bereits auf die Fälle, bei denen die Behörde es nicht schafft, rechtzeitig den Jagdschein zu verlängern.
  2. Die Ausnahme beschränkt sich auf Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze. Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen bleiben verboten.

Die von uns vor Jahren beschriebene Umgehungsregelung aus Bayern und Baden-Württemberg ist damit Makulatur.

Aufbewahrung Nachtsichttechnik

Die Idee der Aufbewahrung der ausnahmsweise nicht verbotenen Technik im Kühlschrank oder Jagdschrank ist nicht gesetzeskonform und ließe an Ihrer Zuverlässigkeit Zweifel aufkommen.

Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weitsicht hat die Dinger für so gefährlich erachtet, daß er sie im Grundsatz verboten hat. Und verbotene Sachen dürfen nicht offen rumliegen. Es reicht auch nicht, sie wie Munition zu lagern! Die Technik muß mindestens in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (darf aber weniger als 200 kg wiegen) aufbewahrt werden.

Überzeugen Sie sich: § 13 Abs 2 Nr. 3 lit b) AWaffV

Exkurs Bundesjagdgesetz

§ 19 Abs 1 Nr. 5 lit b) BJagdG verbietet die Nutzung oder Verwendung von Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind.

Das Bundeskriminalamt hat bereits im Juni 2020 ein Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen herausgegeben, das auch noch auf Besonderheiten – single use – dual use – eingeht. Wir haben es der Vollständigkeit halber verlinkt.

2 Kommentare
  1. Timo W.
    Timo W. sagte:

    Schon lustig, dass das Gesetz überhaupt spezifiziert, wie _verbotene_ Dinge aufzubewahren sind. Verboten heißt doch, man darf diese gar nicht erst besitzen. Aber aufbewahren darf man..?

    Antworten
  2. Heiko
    Heiko sagte:

    ! Der RA hat hier nur die halbe Wahrheit erzählt, die von unwissenden leicht fehlinterpretiert werden kann. Dual-Use Geräte, wie z.B. Vorsatzgeräte sind per se erstmal erlaubte Geräte die von mir aus auch im Kühlschrank oder der Vitrine gelagert werden dürfen. Erst der Zusammmenbau mit einem Zielfernrohr, welches zweifelsohne eine Montagevorrichtung für eine Waffe besitzt, wird daraus eine Nachtsichtzieltechnik, was nur den Jägern erlaubt ist. Dieses gehört dann in den selben Schrank in den auch Waffen gelagert werden dürfen. Blöderweise nicht in einen bestandsgeschützten A oder B Schrank. Auseinandergehalten, kein Thema!

    Antworten

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