WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Der Widerrufsjoker wird vom EuGH erneut ins Spiel gebracht

Augenmaß

Das ist ganz dumm gelaufen: Bei Abrißarbeiten wird ein Waffenarsenal gefunden und unter Zeitdruck auf Anweisung des Chefs zum nächsten Polizeirevier gefahren.
Die Waffenbehörde hat wegen eines groben Verstoßes die Unzuverlässigkeit angenommen und alle waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen.

Zeichen F im Fünfeck für freie Waffen

F im Fünfeck

Das „F im Fünfeck“ für Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird ist ein interessantes Thema und im Gesetz schwer aufzufinden. Seit der Trennung zwischen Beschuß- und Waffenrecht ist dies einfacher geworden. Hier im Beitrag erfolgen zahlreiche Verlinkungen auf den Text des Beschußgesetzes und der -Verordnung.

Gun-J mit dem Motorrad unterwegs

Gun-J

Durchaus ernst gemeint: Wenn Sie RA Jede auf einer Ausfahrt mit seiner BMW, Kennzeichen Gun-J, antreffen, haben Sie eine waffenrechtliche Frage frei.
Sicherlich sollten Sie Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse nicht von einem Zufall abhängig machen. Fragen Sie lieber uns, ehe der Widerruf/die Einziehung droht. Beispielsweise nach einer unangemeldeten Kontrolle der Lagerung von Waffen und Munition. Was darf die Behörde, was nicht?

AfD-Mitglieder und Waffen

Das Sommertheater ist eröffnet. In Thüringen sollen AfD-Mitgliedern die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden. Prof. Brenner sieht dies auf „juristisch sicheren Beinen“. Nun, wir haben unsere dezidiert andere Ansicht bereits vor Monaten veröffentlicht und sehen keinen Änderungsbedarf. Das Parteienprivileg verbietet derartige Ansinnen.

Unser Aktenvernichter vernichtet nach den höchsten Sicherheitsanforderungen

Daten und Waffengesetz

Die Waffenbehörde muß für ihre Aufgabenerfüllung auf diverse Datenbanken zugreifen. Hat sie ein immerwährendes Gedächtnis oder darf sie dem Antragsteller irgendwann die erlangten Informationen nicht mehr vorhalten? Im Bundeszentralregistergesetz sind diverse Regelungen extra für die Waffenbehörden geschaffen worden.