Bürokratiemonster Finanzbehörden
Für die Rechtsanwaltschaft eine unangenehme Ausnahmeregelung: In der Finanzverwaltung herrscht ein beA-Verbot. Der Einspruch per beA gegen den Steuerbescheid ist unwirksam. Das riecht nach Haftungsfalle.
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Für die Rechtsanwaltschaft eine unangenehme Ausnahmeregelung: In der Finanzverwaltung herrscht ein beA-Verbot. Der Einspruch per beA gegen den Steuerbescheid ist unwirksam. Das riecht nach Haftungsfalle.
Eine absolut exotische Strafnorm wird hier besprochen: § 13 Ausgangsstoffgesetz – AusgStG. Grundlage ist eine EU-Verordnung, nach der z.B. Online-Marktplätze verdächtige Umsätze melden müssen.
Das Sicherheitspaket ist durch den Bundestag gepeitscht. Das Gesetz wirkt an mancher Stelle zumindest skurril.
Da ist in einem Gericht die ganze Strafabteilung verwaist. Kein Richter vorhanden, um über die Strafsachen zu verhandeln.
Aus der täglichen Arbeit: Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan des Kammergerichtes.
Rechtsanwalt will schließlich wissen, mit wem er es zu hat und staunt über die Besetzung des Senates. Alles Richterinnen mit 90% Arbeitszeit für Verwaltungsaufgaben.
Geld ist genug vorhanden, kommt aber nicht bei den Verwaltungsgerichten an. Die Statistik ist grauenerregend.
Die Wartezeiten unzumutbar – insbesondere in Brandenburg, dem Schlusslicht.
Sonst klappen in Berlin nicht mal die Türen. Die Auslieferung eines Deutschen nach Ungarn klappte schneller als das BVerfG reagieren konnte. Innerhalb weniger Stunden nach Gestattung durch das Kammergericht erfolgte die Auslieferung so schnell, daß das BVerfG das Nachsehen hatte.
Etwas ganz Exotisches: Berufsbetreuer erhalten ihre Vergütung nach Tabellen A-C des VBVG und deren Feststellung muß nach § 23 EGGVG angefochten werden. Eine ziemlich exotische Vorschrift.
Häufig findet sich der Begriff „Rechtsbeistand“ und meint den „Rechtsanwalt“. Beides sind Berufsbezeichnungen und nicht Synonyme.
Wir blicken in die Geschichte …
Schießübungsnachweis oder Schießfertigkeitsnachweis? Das BVerfG hat eine Entscheidung, auf die wir seit vielen Jahren gespannt warten, verweigert. Dürfen die Länder vom Bundesjagdgesetzt abweisen und Schießnachweise fordern? Wir müssen weiter auf eine klare Entscheidung warten.
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