Mietendeckel nichtig – was nun?
Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig, so entschied das BVerfG. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter konkret? Sind Fristen zu beachten?
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Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig, so entschied das BVerfG. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter konkret? Sind Fristen zu beachten?
Im Mietrechtsanpassungsgesetz gibt es für 2019 auch Neuregelungen zu Erhöhungen wg. Modernisierungsmaßnahmen.
Wieder ein Mietrechtsänderungsgesetz. Die Mietpreisbremse ist verschärft worden und hält zahlreiche Fallstricke für Mieter und Vermieter bereit.
Der BGH erklärt Schriftformheilungsklauseln für unwirksam. Gleichwohl kann die Berufung darauf gegen Treu und Glauben verstoßen, wie im hier berichteten Fall geschehen.
Abschreibung Einbauküche auf 10 Jahre Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 03.08.2016, IX R 14/15) entschieden, dass die komplette Erneuerung von Einbauküchen (Spüle, Einbaumöbel und Elektrogeräte einschließlich Herd) in vermieteten Immobilienobjekten nicht (als sogenannter Erhaltungsaufwand) sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist. Das bedeutet, dass es sich […]
Landgericht Berlin kippt Schönheitsreparaturklauseln. Nur wirksam bei angemessenem Ausgleich für den Mieter.
Beziehern von ALG II oder – im aktuellen Jargon – den Kunden des Jobcenters werden Leistung für den Bedarf von Unterkunft und Heizung gewährt. Ob die Auszahlung direkt an den Kunden oder den Vermieter erfolgt orientiert sich an § 22 VII SGB II. Hier heißt es in Satz 2: „Es soll an den Vermieter oder […]
Der Senat hat den Mietspiegel mit diversen Anlagen online gestellt. Veröffentlicht ist er als Anlage zum Amtsblatt Nr. 22/2011 vom 30.05.2011 Online-Abfrage nach Straßen Download Mietspiegel 2011 mit Berliner Betriebskostenübersicht Download Mitespiegeltabelle 2011 Download Straßenverzeichnis zum Mietspiegel 2011 Download Wohnlagenkarte zum Mietspiegel 2011
Rechtsanwältin Sabine Jede hat sich fortgebildet: [singlepic id=71 w=320 h=240 float=center]
Die Annonce in der Zeitung gab die Größe der Wohnung mit ca. 76 m2 – also auf den Quadratmeter genau – an. Im Mietvertrag stand nichts von der Wohnungsgröße, der Vordruck für den Vertrag sah auch keine Angaben dazu vor. Vor Abschluss des Mietvertrages wurden der Mieterin eine Grundrissskizze sowie eine detaillierte Wohnflächenberechnung übergeben, in […]
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