WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
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Sachverständige bei der Waffenbehörde
Der Gesetzgeber hat nun entschieden, daß die Behörde das Erscheinen des Antragsteller verlangen kann. Nur in begründeten Ausnahmefällen. So, so.
Wer ein solches Schreiben bekommt, der hat seine waffenrechtlichen Erlaubnisse wahrscheinlich schon halb verloren. Was soll die Behörde vor Ort prüfen können, wofür ist der Mitarbeiter sachkundig?
Denn sie wissen nicht, was sie tun
Die Regelabfrage, auch Regelanfrage genannt, kommt. Die Waffenbehörden werden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beim Geheimdienst nachzufragen. Diese Auskünfte werden gerichtlich de facto nicht überprüft werden können.
3. WaffRÄndG passiert Bundestag
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Waffenrechtsänderungsgesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Ein schwarzer Freitag für die legalen Waffenbesitzer und die Rechtsstaatlichkeit.
Messerverbotszonen
Der Bundestag hat gesprochen. Es dürfen von den Ländern Messerverbotszonen eingeführt werden. Messer mit Klingenlänge über 4 cm dürfen dort nicht geführt werden. Ausnahmen gelten für legale Waffenbesitzer.
Online-Petition 3. WaffRÄndG
Beim Deutschen Bundestag ist eine Online-Petition gegen das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz anhängig. Zeichnen Sie diese Petition, um deutlich zu machen, daß die legalen Waffenbesitzer sich gegen die Änderungsvorschläge wehren!