WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Zahlen zu den Schußwaffen in Österreich

Die österreichische Tageszeitung Der Standard hat die österreichischen Waffenstatistiken aufbereitet und auch dargestellt welche Anforderungen in Österreich beim Kauf einer Waffe zu erfüllen sind. In Österreich besitzen ca. 250.000 Personen ca. 900.000 registrierte Feuerwaffen. Ca. 3% der Bevölkerung besitzt eine oder mehrere registrierte Feuerwaffen. Quelle: Der Standard, 24. November 2015, – Lesen! Jeder 18-jährige bekommt […]

Auflösung Adventsrätsel zum Waffenrecht

Wir hatten eine recht knifflige Frage gestellt: Adventsrätsel zum Waffenrecht Die Frage war definitiv zu schwierig, tut uns leid. Aber wir lernen. Die Antworten 1 und 2 sind richtig: Weil das unerlaubte Führen eines Revolvers nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert wird, bei der Pistole jedoch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis […]

Zwischen den Zeilen

Aus dem Durchsuchungsbericht: Auf Klingeln öffnete Frau Sorglos selbst die Wohnungstür. Die Wohnung wurde zügigst betreten um etwaige von, bekannter Maßen dort vorhandenen, Schusßwaffen ausgehende Gefahren zu minimieren. … Nachdem die Situation geklärt war wurde Frau Sorglos beruhigt, gebeten sich passend zu bekleiden und es wurde ihre eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses ausgehändigt. Was zuvor geschah: […]

Adventsrätsel zum Waffenrecht

Ein Rätsel für die Spezialisten. Waffenrechtler, Anwälte, Strafverteidiger sind gefragt und werden sich den Kopf zerbrechen. Auf unserem Spezialangebot Deutsches Waffenrecht finden Sie die Frage und Antwortmöglichkeiten. Aber Vorsicht! Die richtige Antwort erschließt sich nicht sofort. Für die ersten 10 Einsender mit richtigen Antworten gibt es einen kleinen Preis zu gewinnen.

Adventsrätsel zum Waffenrecht

Das Waffengesetz bestimmt: Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und […]