WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Polizei gibt falsche Ratschläge: Digitaler Türspion mit Kamerafunktion und Smartphone-Koppelung bei Waffenbesitz

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat am 03.09.2015 (Aktenzeichen 70 C 17/15) entschieden, dass ein digitaler Türspion mit Kamerafunktion, der den vorgelagerten Hausflurbereich erfasst und dabei nicht nur die Möglichkeit der Aufzeichnung bietet, sondern den Wohnungsinhaber in die Lage versetzt, auch per Smartphone Bild – und Tonübertragungen zu empfangen bzw. mit einem Einlass begehrenden Klingenden zu […]

Nein, Pfefferspray ist nicht verboten

Bei uns hört das Telephon nicht mehr auf zu klingeln. Etwas vereinfacht: Pfefferspray ist dazu da, sich vor Tieren zu schützen. Das sollte auch auf der Spraydose draufstehen. Es ist nicht verboten. Man darf es nur nicht gegen Menschen einsetzen. Das tut weh und kann auch dauernden Schaden hervorrufen. Sie dürfen auch den Knüppel oder […]

Was ist der Kleine Waffenschein?

Hier finden Sie die ausführliche Darstellung zum Kleinen Waffenschein. Was ist das Führen einer Waffe? Was darf man mit dem Ding und was nicht?

Photo Pistole der Marke Walther

Neues Waffengesetz in Texas

Die Berichterstattung ist mal wieder lausig. Stellvertretend das Handelsblatt oder SPON. SPON: In Texas ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Jeder, der eine Waffenlizenz hat, darf nun auch Handfeuerwaffen offen tragen. Das betrifft fast eine Million Menschen. Kritiker befürchten, dass sich das öffentliche Leben spürbar verändert. Handeslblatt: In Texas dürfen Schusswaffen ab sofort offen […]

Kausalität – wie ein Richter sie versteht

Drei Jahre Gefängnis für einen Totschlag im minder schweren Fall. So entschied die Schwurgerichtskammer des LG Hannover für den Schuß in den Rücken eines Einbrechers. Natürlich kann ich dieses Urteil nicht bewerten, ich kenne die Akten und die Verhandlung nicht. Spiegel-Online berichtet jedoch aus der Urteilsbegründung: „Sie wären ein freier Mann, wenn Sie das verdammte […]