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Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Schmiede

Blockiersysteme für Erbwaffen

Die Erben eines Waffenbesitzers stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Unter anderem stellt das Waffengesetz etliche unerwartete Hürden, insbesondere unerwartet kurze Meldepflichten, auf. Hier erfahren Sie einige dieser Details. RA Jede wird Sie darüber hinaus weiter beraten und ggf. unsere Erbrechtlerin hinzuziehen.

Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Die Problematik ist nicht erst seit CAPTAIN PHILLIPS bekannt. Piraterie ist ein existenzielles Problem der Schiffsbesatzungen. Es sind zahlreiche Tote und hunderte von Millionen Schäden zu beklagen. Einzelheiten können dem Pirateriebericht für das III. Quartal 2013 der Bundespolizei See entnommen werden. Unser Gesetzgeber hat das Problem in der ihm eigenen Art und Weise „gelöst“. Nicht […]

Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2013

I. Novellierung der Landesjagdgesetze 1. Der Deutsche Jagdrechtstag stellt fest: Bei beabsichtigten Novellierungen der Jagdgesetze ist zu beachten, dass das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht (Nutzung des Jagdrechts) Bestandteile des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts nach Art. 14 GG sind. Rechtsinhabern, Grundeigentümern und Jagdausübungsberechtigten, steht ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu. 2. Einschränkungen dieser Rechte sind nur […]

So wird aus einem Wehrdienstleistenden ein Verbrecher

Man nehme einen Wehrdienstleistenden, der vor 10 Jahren eine Patrone widerrechtlich in Besitz genommen hat. Die Tat ist verjährt. Nicht jedoch der Besitz der Patrone. Das Waffengesetz ist nicht anwendbar, die Strafvorschrift wird dem Kriegswaffenkontrollgesetz entnommen. Es ist ein Verbrechenstatbestand mit Freiheitsstafe von einem bis zu fünf Jahren; in minder schweren Fällen ist die Strafe […]

Kriegswaffenkontrollgesetz und gefährliche Souvenire

Genau genommen heißt das KWKG – Kriegswaffenkontrollgesetz „Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)“ und in der Kommentierung heißt es dazu: Daher bestimmt sich sein Schutzzweck in erster Linie auch nach dessen Ziel und dient somit der Verhinderung von Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen […]