Cannabis und Verkehr
Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabis – Konsum und erstmaligem Verkehrsverstoß. Das Bundesverwaltungsgericht hat letztinstanzlich entschieden, daß nicht sofort die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, sondern zunächst ein medizinisch-psychologischen Gutachten einzuholen ist.
Künftig werden die Behörden also die Chance der MPU zu gewähren haben.