In der Hand halten erlaubt…

…zumindest eines mit einer im Auto festinstallierten Freisprecheinrichtung verbundenen Mobiltelefons während der Fahrt. Beachte dabei, keine zusätzliche Funktionen des Telefons zu nutzen.

Das wird ja jetzt immer komplizierter…Siehe auch: Alles verboten -Hauptsache Handy.

Das gesetzgeberische Glanzstück § 23 Ia StVO wurde vom OLG Stuttgart (Beschluss vom 25. April 2016 – 4 Ss 212/16 –, juris) mal wieder ein bisschen näher konkretisiert. Es entschied:

Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt.

Na dann ist jetzt alles klar. Oder?

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