WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
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Meinungsfreiheit
Frisch auf meinen Tisch: Der Mandant hat auf Facebook ein Bild gepostet, das nicht dem Weltbild des Sachbearbeiters der Waffenbehörde entspricht.
Also ist es gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet.
Machen Sie sich Ihr eigenes Bild!
Da wiehert der Amtsschimmel
Es ist unfaßbar: In Brandenburg gibt es den Erlaß der Obersten Jagdbehörde, daß Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines bis zum 28.11.2025 gestellt werden müssen, um sicherzustellen, daß er am 01. April 2026 pünktlich zum neuen Jagdjahr vorliegt.
NWR-Schulung
NWR = Nationales Waffenregister. Waffenhersteller und -Händler sind verpflichtet, über ein internetbasiertes Verfahren Daten zu übertragen. Dieses ist hochkompliziert und bedarf der intensiven Schulung. RA Jede war dabei und berichtet.
Anhörung
Arbeitet denn keiner mehr vernünftig? Die Waffenbehörde verschickt eine Anhörung wegen des beabsichtigten Widerrufs der Erlaubnisse und versieht diese Anhörung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Völliger Unsinn, der jedoch von der Widerspruchstelle noch getoppt wird.
Ausnahmefall Regelvermutung
Der Regelunzuverlässigkeitstatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG stellt darauf ab, ob seit Rechtskraft des Strafurteils 5 Jahre vergangen sind. Der VGH Baden-Württemberg sieht einen Ausnahmefall, wenn das Strafverfahren nicht binnen angemessener Zeit abgeschlossen wurde.





