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Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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BWT 47 – Der BGH ist wieder mal schlauer als alle anderen

Das BKA hat die BWT 47 in seinen Feststellungsbescheiden nicht als Kriegswaffen bezeichnet und demzufolge konnten diverse dieser Waffen im Umlauf kommen. So mancher hat sie im Schrank und rechtmäßig in der WBK.

Der BGH hat nun festgestellt, daß sie so leicht wieder zu einem Vollautomaten umgebaut werden können, daß sie die Kriegswaffeneigenschaft nie verloren haben. Dementsprechend werden derzeit die Waffen bei den Berechtigten sichergestellt und eingezogen.

Anzeigepflichten NWR

Der Gesetzgeber hat für die Waffenhändler und -Hersteller Ausnahmen von den Anzeigepflichten geschaffen. Das Nationale Waffenregister (NWR) geht einen eigenen Weg und versucht, die Ausnahmeregeln auszuhebeln.

Was für ein unnötiger Aufwand

Am 14. März 2018 wurde das Ministerium in Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umbenannt. Seit 1949 die erste Bundesregierung gebildet wurde reichte des Innern. Das ist Geschichte Es sind unsere Steuergelder, die für eine solche Umbenennung ausgegeben werden müssen. Nicht nur Schilder und Briefpapier gehen ins Geld, der Aufwand ist gewaltig. Nachdem mir […]

Zeichen F im Fünfeck für freie Waffen

Softair Waffen

Auch Softair-Waffen unterliegen dem deutschen Waffenrecht. Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage zu den Besonderheiten des Rechts der Softairwaffen.

Im Sand liegende Sanduhr

Wir haben verstanden

Es ist den Grünen so wichtig, daß sie die Forderung in den Entwurf des Grundsatzprogramms übernommen haben. Das Verbot des privaten Schußwaffenbesitzes. Auch wenn die Forderung es nicht bin in die finale Fassung schaffen sollte: Mein Mißtrauen ist erneut bestätigt.