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Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Formulare, Formulare

Das 3. WaffRÄndG ist seit geraumer Zeit in Kraft. Die Waffenbehörden nutzen auf ihren Webseiten – sofern überhaupt mit einem Internet-Auftritt versehen – regelmäßig noch die alten Formulare für die Anzeigen des Erwerbs oder Überlassens von Waffen. § 37f WaffG fordert diverse neue Angaben. Unter anderem die Angabe des Geschlechts. Da sieht das Personenstandsgesetz mittlerweile ja mehr eine Alternative zu weiblich vor.

Bild zeigt mehrere verbotene Magazine in einer Magazintasche

Verbotene Magazine im Waffenrecht

Seit dem 01.09.2020 sind Magazine für Zentralfeuermunition verboten, sofern sie bei Langwaffen mehr als 10 Schuss oder bei Kurzwaffen mehr als 20 Schuss aufnehmen können. Gleiches gilt für Magazingehäuse, sowie für halbautomatische Schusswaffen mit festem Magazin.
Innerhalb eines Jahres können Besitzer diese Magazine anzeigen bzw. eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihren Besitz zu erhalten.
Der Beitrag stellt das Thema ausführlich unter Zitierung der Vorschriften (mit Link zu Gesetzestext) dar.

Berühmtes Bild Goethes. Ob über ihn wohl eine Regelanfrage eingeholt worden wäre?

AfD-Mitglieder waffenrechtlich zuverlässig?

Dies ist eine sehr sehr lange Auseinandersetzung mit der Frage, ob Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit unterliegen. Dazu untersucht der Beitrag die Rechtsänderung im Bereich der Zuverlässigkeit durch das 3. WaffRÄndG unter Hinzuziehung der Entstehungsgeschichte der Regelung (BT-Drs.)
Wesentliche Bedeutung kommt dabei dem Parteienprivileg zu, wonach u.a. die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zukommt. Über (kontroverse) Kommentare würde ich mich sehr freuen!

Affenfaust

Die Affenfaust kennt jeder Seemann als probates Mittel am Ende einer leichten Leine. Wer jedoch in den Knoten eine Stahlkugel einbindet hat schnell eine verbotene Waffe hergestellt und muß mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.

Zeichen F im Fünfeck für freie Waffen

Geisel fordert weniger Schreckschußwaffen

Der Berliner Innensenator Geisel fordert den Kleinen Waffenschein bereits für den Erwerb von Schreckschußwaffen. Bisher ist nur das Führen dieser Waffen erlaubnispflichtig.