Formulare, Formulare

Formulare im Waffenrecht? Für eine Mandantin habe ich gerade eine Anzeige gem. den §§ 37 bis 37d  WaffG erstellt.

Aus Mitleid habe ich die nach § 37f WaffG erforderlichen Angaben nicht im Fließtext gemacht, sondern das auf der Internet-Seite auffindbare Formular verwandt. Viele Behörden haben noch nicht erkannt, daß ihre Formulare nicht mehr up to date sind und noch auf das alte WaffG verweisen.

Die folgenden Daten des Anzeigenden sind nunmehr zu nennen:

a) Familienname,
b) früherer Name,
c) Geburtsname,
d) Vorname,
e) Doktorgrad,
f) Geburtstag,
g) Geburtsort,
h) Geschlecht,
i) jede Staatsangehörigkeit sowie
j) Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, bei einer ausländischen Adresse auch den betreffenden Staat (Anschrift);

Eine der sehr zu lobenden Waffenbehörden hat das in ihrem Formular bereits berücksichtigt und in einem am Bildschirm ausfüllbaren Formular für h) ein Dropdown-Menü mit den Angaben „männlich“, „weiblich“ integriert. Herzlichen Dank!

Aber wir wollen doch politisch korrekt sein?

Gem. § 22 Abs. 3 PStG wären als Alternativen zusätzlich „divers“ und „ohne“ aufzuführen. Vielleicht sollten die Waffenbesitzer auch noch darüber aufgeklärt werden, daß die Angaben nicht frei gewählt werden können, sondern mit dem Personenstandseintrag übereinstimmen muß?

‚tschuldigung! Der Gesetzgeber hat sich schließlich was gedacht; bei lit a) bis j) des § 37f WaffG.

Es ist schon pervers: Selbst die Waffenbehörden schaffen es nicht, rechtskonforme Formulare bereitzustellen.

Wir helfen nicht nur beim Ausfüllen der Formulare – Kontakt zum Anwalt

 

 

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