Geräteschuppen mit Werkzeug, das auch als Waffe benutzt werden kann.

Wie können Sie es wagen, Herr Ministerpräsident?

Ich gehöre zu denen!

Ich bin Jäger und habe – wie mehr als 380.00 andere auch – einen Jagdschein gelöst. Es gibt ca. 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland. Ich benutze die Waffen für das wohl älteste Handwerk der Welt. Der Bundesrat hat in seiner 980 Sitzung am 20.09.2019 seinen Beschluß zum 3. WaffRÄndG auf den Weg in den Bundestag gebracht. Dort mußte ich lesen, daß ich eine Gefahr bin und werde in einem Atemzug mit Rechtsextremisten genannt:

Angesichts der enormen und zunehmenden Gefahren, die von einem legalen Waffenbesitz, insbesondere von Rechtsextremisten, ausgehen, bedarf es dringend der Regelung, dass eine Speicherung als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder zur Tatbestandserfüllung der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht.

Von mir gehen enorme und zunehmende Gefahren aus? Was bilden sich die die Damen und Herren Mitglieder der Landesregierungen, aus denen sich der Bundesrat zusammensetzt, ein? Ich verbitte mir diese Unverschämtheit.

Es betrifft Sie nicht?

Wirklich nicht? Was meinen Sie, wie lange wird es noch dauern, bis die Gegner des individuellen Straßenverkehrs folgenden Satz in und durch den Bundesrat bringen?

Angesichts der enormen und zunehmenden Gefahren, die von Nutzern des Individualverkehrs, insbesondere von Rechtsextremisten, ausgehen, bedarf es dringend der Regelung, dass eine Speicherung als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder zur Tatbestandserfüllung der Regelvermutung der straßenverkehrsrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht.

Es bedarf wohl keiner Erläuterungen, daß ein Kraftfahrzeug als gefährliche Waffe eingesetzt werden kann. Die jüngere Geschichte kennt leider einige Beispiele.

Mir fallen da noch einige Lebensbereiche ein, die von enormen und zunehmenden Gefahren geprägt sind. Wollen wir auch die Zigtausende unter Generalverdacht stellen, die ein paar Fußballschuhe im Schrank haben? Am letzten Wochenende gab es in Berlin einen Schiedsrichterstreik wegen der zunehmenden Gewalt auf den Spielplätzen. Schiedsrichter werden geschlagen und mit dem Helikopter ins Krankenhaus gebracht.

Ich verwahre mich dagegen, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Wir brauchen keine Verschärfungen des Waffengesetzes oder des Straßenverkehrsgesetzes. Auch das Verbot von Keramikmessern oder spitzer Küchenmesser ist nicht erforderlich.

Und gegen meinen Nachabarn, der viele gefährliche Werkzeuge in seinem Gartenschuppen aufbewahrt, muß man auch keine neuen Gesetze erfinden. Ja, einige derartige Werkzeuge sind von Attentätern schon verwandt worden, derartige Gefahren nehmen zu und auch Extremisten – des rechten oder linken Spektrums – haben Zugriff auf derartige als Waffen einsetzbare Werkzeuge.

Dem 3. WaffRÄndG hatten wir bereits einen eigenen Beitrag gewidmet und auf den sich ständig aktualisierenden Link des Dokumentationssystems des Deutschen Bundestages verwiesen: DIP 3. WaffRÄndG

Auch das Thema Regelanfrage beim Verfassungsschutz haben wir gegeißelt. Nicht zum ersten Mal, schon vor fünf Jahren wiesen wir auf die Ungeheuerlichkeit hin: Gesetzentwurf Regelanfrage.

Wir bleiben dran.

1 Antwort
  1. Thomas Leske
    Thomas Leske sagte:

    Die Idee, dass unter den legalen Waffenbesitzern, potentielle Terroristen sind, geht für die Waffengegner nach hinten los. Terror ist nur eine Strategie, welche sich auch gezielt gegen Waffenrechtsverschärfungen richten kann:

    http://parabellum.minimalstaat.de/content/sicherheitsluecke-im-plan-der-waffengegner

    Der Nutzen von Waffenrechtsverschärfungen ist oft kaum greifbar, wogegen reale, medientaugliche Terroranschläge gegen eben diese Verschärfungen, sehr konkrete Ängste beim Wahlbürger schüren würden.

    Antworten

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