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3. WaffRÄndG

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf des 3. WaffRÄndG und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz) vorgelegt.

Der Gesetzentwurf ist damit in der parlamentarischen Beratung und wird den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden. Die weiteren Verfahrensschritte können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages im Auge behalten, es wird ständig aktualisiert: DIP 3. WaffRÄndG

Wir hatten bereits im Mai über den zugrunde liegenden Referentenentwurf und die Stellungnahmen der Verbände berichtet: Umsetzung EU-Feuerwaffenrichtlinie

Die Änderungen sind erheblich, der Entwurf ist 139 Seiten stark.

Geändert werden mit dem 3. WaffRÄndG

  • Waffengesetz
  • Beschussgesetz
  • Nationales Waffenregistergesetz – NWRG, das künftig Waffenregistergesetz – WaffRG heißen wird
  • Bundesmeldegesetz

Was soll sich ändern mit dem 3. WaffRÄndG?

  • Waren bisher nur die privaten Waffen im Waffenregister erfaßt, wird künftig auch der Umgang mit Schußwaffen durch Waffenhändler und -Hersteller erfaßt. Es soll eine Übergangsfrist von nur sechs Monaten eingeräumt werden.
  • Bislang erlaubnisfreie Salutwaffen werden als erlaubnispflichtige oder verbotene Schusswaffen eingestuft.
  • Anzeige- und Registrierungspflicht für bislang erlaubnisfreie unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen).
  • Das Vorliegen des waffenrechtlichen Bedürfnisses wird Gegenstand der Regelüberprüfung.
  • Sportschützen sollen insofern eine Erleichterung erfahren, daß nach 10 Jahren die Mitgliedschaft im Verein für den Fortbestand des Bedürfnisses ausreichend ist.
  • Der Kreis der wesentlichen Teile von Schußwaffen wird erweitert, deren Kennzeichnungspflicht wird eingeführt.
  • Erwerb und Nutzung von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik sollen für Jäger erleichtert werden.

    Ziel der Gesetzesänderung ist es, eine effizientere Bekämpfung der überwiegend nachtaktiven Schwarzwildpopulation zu ermöglichen [1]

 

 

  1. [1] Es wird also nicht mehr gejagt, sondern es soll bekämpft werden. Dem werde ich mich weiter verweigern.
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