Anwaltsgerichtshof Berlin ohne beA-Zugang

Anwälte müssen das beA nutzen

Jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, die für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen. So bestimmt es § 31a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Ab 2022 müssen Anwälte die Schriftsätze und Dokumente elektronisch einreichen.

Über diese Verpflichtungen wurde und wird heftig gestritten.

Gerichte sind für den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar

Mittlerweile sind auch alle Gerichte elektronisch erreichbar. Wirklich alle?

Alle Gerichte der Zivil-, Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sind nach dem ERV-Gesetz für den elektronischen Rechtsverkehr geöffnet. Wirklich alle?

Die Anwaltsgerichtshöfe lassen sich nicht unter die oben aufgeführten Gerichtsbarkeiten subsumieren, vgl. unseren Beitrag „Die Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs auch mit beA“.

Der Anwaltsgerichtshof steht einem Oberverwaltungsgericht gleich, behauptet jedenfalls § 112c BRAO. Nach dieser Vorschrift gelten auch die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung für das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen entsprechend. Damit gilt auch, und zwar uneingeschränkt, § 55a Abs. 1 VwGO.

Die Vorschrift bestimmt, dass vorbereitende Schriftsätze etc. als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden können.

Gerichtshof der Rechtsanwälte ist nicht für den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar

Versuchen Sie nicht, den Anwaltsgerichtshof Berlin in den elektronischen Verzeichnissen zu finden. Es wird ihnen nicht gelingen. Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat keinen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr.

Das muss man sich nicht nur als Anwalt auf der Zunge zergehen lassen. Die Anwälte werden gezwungen, beträchtlichen Aufwand für den elektronischen Rechtsverkehr zu betreiben und die Gerichtsbarkeit der Rechtsanwälte übt Enthaltsamkeit.

Versuchen sie bloß nicht, den Anwaltsgerichtshof über das im selben Gebäude befindliche Kammergericht zu adressieren! Zwar leitet das Kammergericht freundlicherweise die für den Anwaltsgerichtshof bestimmten Schriftstücke weiter. Damit sind jedoch die Fristen gegebenenfalls nicht gewahrt. Das Haftungsrisiko ist erheblich!

Ob es wohl einen Amtshaftungsanspruch gibt, weil das Gesetz nicht umgesetzt worden ist?

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