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Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Ehepaar hortete Waffen in Wohnung

berichtet der Polizeiticker heute Gestern Mittag wurde auf einem Polizeiabschnitt angezeigt, dass sich in einer Wohnung in Neukölln eine Vielzahl von Waffen befindet. Den eingesetzten Beamten, die gegen 13 Uhr die Wohnung in der Sonnenallee mit einem Durchsuchungsbeschluss betraten, bot sich ein erstaunliches Bild. In einem Zimmer hatten die Eheleute insgesamt 38 Schusswaffen und entsprechende […]

Waffenbehörde ist unzuverlässig

[singlepic id=159 w=320 h=240 float=left]Schweißtropfen auf der Stirn des Erben und Jägers. Eine kostbare Waffe ist ihm als Erinnerungsstück an den Verblichenen geblieben. Es kommt gar nicht auf das Erbenprivileg des § 20 WaffG an. Er erfüllt die Voraussetzungen zum Erwerb der Waffe. Er kann sie aber nur erwerben, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer der […]

Geschenk zum Jahreswechsel

Den ersten fünf Einsendern schenken wir die Gebühren für jeweils eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte durch die Berliner Waffenbehörde. Kein Scherz! Am 03.September letzten Jahres erreichte uns (per Empfangsbekenntnis) ein Bescheid der Berliner Waffenbehörde, mit dem ein nicht geringer Betrag zu Gunsten unseres Mandanten, der mit unserer Hilfe gegen Entscheidungen der Waffenbehörde vorgegangen war, festgesetzt […]

Waffenrecht USA

[singlepic id=67 w=320 h=240 float=left]Stimmungsmache Waffenrecht. Die Meldungen in Deutschland überschlagen sich anläßlich der Entscheidung des Supreme Court i.S McDonald u.a. ./. City of Chicago u.a. Das Gericht hat festgestellt, daß die Verfassung der USA im Second Amendment das Recht des Volkes “to keep and bear arms” garantiert. Wahrlich nichts Neues, sondern alter Tobak. 2008 […]

Waffen in Kinderhand

Wenn Ihr 17 Jähriger in Ihrem Garten unter Ihrer Aufsicht mit Ihrem Luftgewehr auf eine Zielscheibe schießt und die Polzei hört davon, suchen Sie sich besser sofort einen im Waffenrecht bewanderten Verteidiger. § 2 Abs. 1 WaffG bestimmt: Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zum […]