WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.
Deutsches Waffenrecht
Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.
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Ihr könnt mir alles nehmen – nur nicht meine Vorurteile!
Dass ich den nun von der Verteidigung am Ende des letzten Termins erstmals benannten Zeugen mit der Ladung eine Mehrfertigung der Verteidigerschriftsätze mitübersandt habe, beruht darauf, dass diese Zeugen durchgängig eine (oder gar mehrere) Aussagegenehmigung(en) benötigen. Da ich- eben aus Beschleunigungsgründen-die Zeugen darum gebeten habe, ob sie sich vielleicht auf die Schnelle selbst darum kümmern, […]
Evaluierung Waffenrecht
Als Papiertiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet! meint Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur wiederholten Aufforderung an die Bundesregierung, eine Evaluierung des Waffengesetzes vorzulegen; er bringt es auf den Punkt: Ein Entschließungsantrag einer Regierungskoalition, in der die eigene Regierung zum Handeln aufgefordert wird, ist nun wirklich eine so schwache Willenserklärung, dass man von Entschluss eigentlich […]
Waffenbesitzkarte für Harpune
Die Meldung treibt mich seit ein paar Tagen um: Ein Museum in Münster hat für eine Ausstellung über Wale eine Kanone mit einer riesigen Harpune aufgetrieben und damit gleich mehrere Behörden auf den Plan gerufen. „Obwohl die Kanone nicht mehr einsatzfähig ist, fällt sie immer noch unter das Waffenrecht“, erläuterte Ausstellungsmacher Jan Ole Kriegs. Der […]
Bingo!
Der Laie hat sich gefreut, der Fachmann wundert sich: Das Gesetz ordnet Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Herausgekommen ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. An dem Abend blieb bestimmt kein Auge trocken. Was man doch alles so findet, wenn man die Beiakten sorgfältig liest… Sage also bitte keiner, es ginge nicht!
Bingo!
Der Laie hat sich gefreut, der Fachmann wundert sich. Das Gesetz ordnet Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Herausgekommen ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. An dem Abend blieb bestimmt kein Auge trocken. Was man doch alles so findet, wenn man die Beiakten sorgfältig liest… Sage also bitte keiner, es ginge nicht!