Bingo!

Der Laie hat sich gefreut, der Fachmann wundert sich:

 

Das Gesetz ordnet Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Herausgekommen ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

An dem Abend blieb bestimmt kein Auge trocken.

Was man doch alles so findet, wenn man die Beiakten sorgfältig liest… [1]

Sage also bitte keiner, es ginge nicht!

  1. [1]Die Markierungen auf der Abschrift stammen nicht von mir, ich war auch nicht der Verteidiger. Das Urteil stammt von einem Amtsgericht und wurde im Jahre 2009 noch am Sitzungstag rechtskräftig, die Amtsanwaltschaft hat wohl noch in der Sitzung den Rechtsmittelverzicht erklärt.
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