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Archiv für die Kategorie: Deutsches Waffenrecht

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Wohlverhaltensfristen im Waffengesetz

Im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit – § 5 WaffG – spielen die sogenannten Wohlverhaltensfristen eine große Rolle. Ab wann wird dem Bürger ein Fehlverhalten nicht mehr vorgeworfen? Bisher gelten Fristen von 5 und 10 Jahren. Nancy Faeser will die Fristen pauschal um 5 Jahre verlängern. Sicherlich unverhältnismäßig.

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Verfassungsschutz und Waffenbehörden

Die weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden können verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt werden, wenn die aus der Überwachung gewonnenen Informationen nicht ohne Weiteres an andere Behörden mit operativen Anschlussbefugnissen übermittelt werden dürfen („informationelles Trennungsprinzip“). Was die Schlapphüte ermitteln darf nicht 1:1 an die Waffenbehörden weitergeleitet werden.

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Empfehlungen DJRT 2022

Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2022   I. Bundesjagdgesetz In § 1 BJagdG sind die wesentlichen Rechtsgrundsätze des deutschen Jagdrechts manifestiert, die unmittelbar auf der Verfassung fußen, nämlich das Eigentum (Art. 14 GG), Tier- und Artenschutz (Art. 20a GG). Diese können auch durch Ländergesetzgebung nicht ausgehöhlt werden. Der Deutsche Jagdrechtstag e.V. weist aus aktuellem Anlass darauf […]

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Alkohol und Waffen

Jedem Jäger und Sportschützen ist mittlerweile klar, daß Waffengebrauch und Alkohol nicht zusammenpassen. Nun geht es weiter. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration > 1,6 ‰ angetroffen wird, steht im Verdacht alkoholkrank zu sein und muß befürchten, daß seine persönliche Eignung im Sinne des WaffG in Zweifel gezogen wird: Verlust der Erlaubnisse

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Augenmaß

Das ist ganz dumm gelaufen: Bei Abrißarbeiten wird ein Waffenarsenal gefunden und unter Zeitdruck auf Anweisung des Chefs zum nächsten Polizeirevier gefahren.
Die Waffenbehörde hat wegen eines groben Verstoßes die Unzuverlässigkeit angenommen und alle waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen.

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F im Fünfeck

Das „F im Fünfeck“ für Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird ist ein interessantes Thema und im Gesetz schwer aufzufinden. Seit der Trennung zwischen Beschuß- und Waffenrecht ist dies einfacher geworden. Hier im Beitrag erfolgen zahlreiche Verlinkungen auf den Text des Beschußgesetzes und der -Verordnung.

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Gun-J

Durchaus ernst gemeint: Wenn Sie RA Jede auf einer Ausfahrt mit seiner BMW, Kennzeichen Gun-J, antreffen, haben Sie eine waffenrechtliche Frage frei.
Sicherlich sollten Sie Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse nicht von einem Zufall abhängig machen. Fragen Sie lieber uns, ehe der Widerruf/die Einziehung droht. Beispielsweise nach einer unangemeldeten Kontrolle der Lagerung von Waffen und Munition. Was darf die Behörde, was nicht?