Gun-J mit dem Motorrad unterwegs

Gun-J

Wenn Sie Gun-J auf dieser BMW außerhalb Berlins antreffen, beantwortet er Ihnen eine waffenrechtliche Frage gratis.

Wichtige Fragen sollten Sie aber nicht bis zum Eintritt des Zufalls aufschieben! Sie wollen doch Ihren Jagdschein und die WBK nicht vom Zufall abhängig machen?

Zur Beantwortung einiger Fragen ist Andreas Jede, alias Gun-J, auch auf einen Blick ins Gesetz, die Kommentarliteratur oder die Rechtsprechung angewiesen. Und das läßt sich am einfachsten im Büro erledigen. Sie rufen an, machen einen Termin aus und wir haben dann ausreichend Zeit, um sicherzustellen, daß nichts schiefläuft.

Sie wissen schon alles? Dann sind wir für Sie natürlich nicht die richtigen Ansprechpartner.

Sie gehen in Gedanken durch, wie Sie auf den unangekündigten Besuch der Waffenbehörde zur Kontrolle der Aufbewahrung reagieren – § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG? Sie haben Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Ich höre immer wieder von Fällen, wonach die Waffenbehörde die Vorschrift als Durchsuchungsbefehl betrachtet. Dieses Thema ist uralt: Ja, was haben wir denn da?

Der Abgleich der Waffen mit den Erlaubnissen ist nach der im o.g. Beitrag beschriebenen Entscheidung zulässig. Der Blick in diejenigen Räume, in denen keine Waffen oder Munition aufbewahrt wird, ist den Besuchern nicht gestattet.

Und noch eine Anmerkung zum Photo: Nachdem das Problem mit Bordmitteln nicht zu beheben war, hing ich mein gelbes Halstuch an den Lenker. Dieser alte Hilferuf unter Motorradfahrern scheint nunmehr völlig unbekannt zu sein. So wartete ich dann mehrere Stunden auf den Abschleppdienst und hätte mich gerne den Fragen der waffenrechtlich Interessierten gestellt :-)

 

 

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