Der Widerrufsjoker wird vom EuGH erneut ins Spiel gebracht

Augenmaß

Beurteilung erfordert Augenmaß

Eine schwierige Situation, in der unser Protagonist da steckte.

Die beim Landratsamt Regensburg beantragte Sperrung einer Straße am Samstag wegen Abrißarbeiten mußte bis 16:30 Uhr beendet werden. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und springt von Ast zu Ast: Kurz vor vier reißt die Baggerschaufel eine Wand ein und zum Vorschein kommt eine wahres Arsenal von Waffen und Munition, um die sich alsbald jede Menge Leute scharten.

Gefährliche Situation.

Jetzt kommt aber, was ihn seine waffenrechtlichen Erlaubnisse und den Jagdschein kostete:

Sein Chef wies ihn an, die Waffen zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu bringen – was er dann erledigte,  eingepackt in Tücher auf dem Rücksitz des Caddy. Die regelmäßigen Leser unseres Blogs wissen, das ist unerlaubtes Führen von Waffen: Waffentransport.

Die Staatsanwaltschaft bewies Augenmaß und stellte das Verfahren gem. § 153 StPO wegen geringer Schuld ein, da die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestand.

Die Waffenbehörde war hingegen not amused und zog alles Register vom Widerruf bis zur Anordnung des Sofortvollzuges. Vielleicht nicht das erwünschte Augenmaß gezeigt?

Als langjähriger Jäger und ehemaliger Betreiber einer Jagdschule habe er wissen müssen, dass er die Waffen unverschlossen außerhalb seines jagdlichen Bedürfnisses im Auto transportiert und dadurch auch unerlaubt geführt habe. Warum eine unverzügliche telefonische Information der zuständigen Waffenbehörde oder der Polizei über den Fund unterblieben sei, sei ebenfalls unverständlich und lasse sich allenfalls durch den Wunsch seines Chefs erklären, die Waffen möglichst schnell von der Baustelle zu entfernen, um so eine mögliche Verzögerung des Arbeitsablaufs auf der Baustelle durch die Sicherstellung der Waffen zu vermeiden. Insofern gehe man von einer vorsätzlichen Begehung aus. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Februar 2022 – 24 CS 21.2636 –, Rn. 3, juris)

Die Waffenbehörden sind am Samstag in Regensburg telephonisch zu erreichen?

Das zuständige Verwaltungsgericht Regensburg hatte dann ein Einsehen, sah einen atypischen Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG als gegeben an und hat die Entscheidung der Waffenbehörde aufgehoben – berichtet regensburg-digital am 17.08.2022.

Sicherlich war das ein singulärer Vorfall und wird unserem Protagonisten dauerhaft mahnend im Gedächtnis verbleiben. Den anderen mag er zur Warnung dienen. Treuen Lesern unseres Blogs wäre das sicherlich nicht passiert. Aber es ist ja noch mal gut gegangen, nur zwei Jahre ohne Jagdschein und ein Verwaltungsgericht, das Augenmaß gezeigt hat.

 

1 Antwort
  1. Patenter_Anwalt
    Patenter_Anwalt sagte:

    …. das ist so lächerlich. Da bringt jemand, der sich mit Schusswaffen auskennt, diesen Fund zur Polizei und wird zum Dank dafür, dass diese nicht aus noch ausrücken muss, bestraft…

    Antworten

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