Krieger schläft

Statistik Staatsanwaltschaft Berlin

Die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin für das Jahr 2021 ist der Publikation des Statistischen Bundesamtes vom 29.08.2022 Staatsanwaltschaften – Fachserie 10 Reihe 2.6 – 2021 zu entnehmen. Die Damen und Herren waren sehr fleißig; sie haben keine Zeit zur Ruhe – wie der Krieger aus Papua Guinea im Bild.

Nicht nur die Geschäftsstellenmitarbeiter, auch die Staatsanwälte müssen einen erheblichen Aufwand für das Ausfüllen der Statistikbögen leisten. Einzelheiten finden sich in der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)

Ein paar die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin betreffende Zahlen, die uns besonders interessant erschienen, haben wir hier aufgeführt. Die Zahlen betreffen Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft, eine Besonderheit in Berlin und Frankfurt.

Einige der Zahlen hätten wir nicht erwartet.

  • Nicht enthalten ist der nachrichtliche Hinweis auf 3.647 Verfahren mit Vermögensabschöpfung
  • Über 5 % der Verfahren wurden mit einer Anklageerhebung erledigt
  • Noch mehr Verfahren – 8,39 % – erledigten sich durch den fehleranfälligen Strafbefehl
  • Über 3.500 Verfahren mußten eingestellt werden, da der Täter nicht schuldfähig ist
  • Mehr als 25.000 Verfahren (7,68 %) wurden eingestellt, weil die Strafe im Hinblick auf andere Straftaten des Täters nicht ins Gewicht fallen würde
  • Über 7 % der Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt
  • Fast 40 % der Verfahren (37,84 %) wurden gem. § 170 II StPO eingestellt, beispielsweise wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts.

Unseres Erachtens belegen nicht nur die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin, sondern die Zahlen bundesweit, unser Mantra

Die Verteidigung gegen den Vorwurf strafbaren Verhaltens muß so früh wie möglich erfolgen!

 

  1. Über 80 % der Verfahren können von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, ohne daß es zu einem Strafbefehl oder einer Verhandlung vor Gericht kommt.
  2. Das setzt voraus, daß dem Staatsanwalt die Gründe bekannt gemacht werden, die eine Einstellung rechtfertigen.
  3. Es ist hilfreich, daß in Deutschland Rechtsanwälte und Staatsanwälte eine gemeinsame Ausbildung absolviert haben; sie sprechen eine Rechtssprache.
  4. Mit einem versierten Verteidiger sind die Chancen des Beschuldigten höher.

 

 

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