Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas

Sie haben genug Schaden an der Justiz, unserem Land angerichtet.

Die Bundesanwaltschaft macht, wozu sie berufen ist: Sie ermittelt, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist, die zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes im ersten Rechtszug gehört.

An einem Anfangsverdacht dürfte wohl keiner zweifeln. Und Zweifel sind nicht deswegen erlaubt, weil sich unter den Verdächtigen auch Journalisten befinden.

Jahrzehntelang haben sich die Justizminister davor gehütet, Weisungen im Einzelfall zu erlassen. Selbst die Einrichtung der P[1]-Abteilung in Berlin war unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Einmischung hart umstritten.

Kernpunkt der Ermittlungen ist die Frage, ob die veröffentlichten Daten Staatsgeheimnisse darstellen. Der Generalbundesanwalt Range gibt klugerweise ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um Staatsgeheimnisse handelt.

Sie weisen ihn an, den Auftrag zurückzuziehen. Das für sich ist schon ein Skandal. Da mischt sich aus politischen Gründen der Minister in ein konkretes Ermittlungsverfahren ein. Das reicht, um Sie für das hohe Amt zu diskreditieren.

Es wird aber noch schlimmer. Der Generalbundesanwalt Harald Range zeigt Mut und benimmt sich wie ein preußischer Beamter: Er führt die Weisung aus und bringt klar zum Ausdruck, daß die Weisung rechtswidrig ist:

Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.

Und nun mißbrauchen Sie die Ihnen von uns eingeräumten Rechte erneut: Sie schicken den Genealbundesanwalt, der eine Orden verdient hat, in die Wüste. In den Ruhestand. Die formale Möglichkeit gibt Ihnen das Gesetz, § 54 BBG, denn der Generalbundesanwalt ist Politischer Beamter.

Die Stellung des politischen Beamten ist eine Sonderstellung und im Grunde ein Verfassungsverstoß, der der besonderen Rechtfertigung bedarf [2]. Der GBA gibt auf der Homepage der Behörde die Grundsätze zutreffend wieder:

Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Quelle: Homepage Generalbundesanwaltschaft

Die Gründe, warum Sie ihn in die Wüste schickten, liegen klar auf der Hand: Ihnen hat nicht gefallen, daß die Ermittlungen durchgeführt werden. Und den Auftrag zu widerrufen, nachdem ein vorläufiges Ergebnis die Daten als Staatsgeheimnisse klassifizierte, ist einfach nur noch widerlicher Populismus. Genau genommen kein Populismus, sondern der unaufgeforderte Kotau vor der Presse.

Range hat mir ein wenig mein Vertauen in die Staatsanwaltschaften wiedergegeben. Andere müssen sich nun verspotten lassen: Gestern begann ich ein Plädoyer mit der Fragestellung, ob wohl das Plädoyer des Staatsanwaltes vom Justizminister Dr. Markov vorgegeben wurde.

Berufspolitiker können auch jederzeit in den Ruhestand geschickt werden. Die Genossen werden schon für Sie sorgen, vielleicht ist ja irgendwo ein Botschafterposten, der Ihnen gefällt?

Maas – geht gar nicht. Hab ich doch schon immer gesagt ;-)

Nachtrag 06.08.2015 09:52 Uhr:

Die elitäre „Vereinigung der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof“ hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt durch den Herrn Bundesminister a.D. in spé Maas äußert:

Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Justiz und für Verbraucherschutz vom 4. August 2014 und des Generalbundesanwalts vom 2. und 4. August 2015 ergeben sich aus Sicht des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshofs Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die bis hin zu dessen Entlassung geführt hat. Es ist der Eindruck entstanden, dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme. Die Expertise eines neutralen Gutachters sollte offenbar durch ein Behördengutachten des Ministeriums ersetzt werden.
Quelle: http://www.swr.de/blog/terrorismus/2015/08/05/bundesrichter-vereinigung-fordert-ueberpruefung-des-range-rauswurfs/

Machen Sie schnell, Herr Maas. Die Diskussionen schaden dem Ansehen der Bundesrepublik – auch im Ausland.

  1. [1]Politische Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafverfolgung politisch motivierter Delikte
  2. [2]Christian Jasper: Religiös und politisch gebundene Ämter. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1286. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2015. 550 S., 99,90 €.
3 Kommentare
  1. RA Jede
    RA Jede sagte:

    VRiBGH Fischer hat eine hervorragende Kolumne zum Thema in der ZEIT verfaßt und darauf verwiesen, daß Runge eine Weisung die er für rechtswidrig erachtet, nicht ausführen darf, sondern gem. den Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes hätte remonstrieren müssen.

    Seine Einschätzung zur Hierarchie der Staatsanwaltschaft teile ich jedoch nicht.

    Antworten

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