‚Mal ’ne ganz doofe Frage

Legal Tribune berichtet

Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Uli Hoeneß Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben.

Und Burhoff bemerkt zynisch, daß er das ‚mal in Ruhe lesen muß.

Weiß irgendjemand aus den Presseberichten, was bei der Selbstanzeige „schief gelaufen“ ist?

Denn nach §§ 371, 398a AO sollte die ordnungsgemäße Selbstanzeige zur Straflosigkeit führen. Oder ist dies einer der Fälle, bei denen der Verteidiger sagt: Eine strafbefreiende Selbstanzeige zu fertigen ist genauso unwahrscheinlich wie ein erfolgreiches Klageerzwingungsverfahren?

6 Kommentare
  1. Manuel G.
    Manuel G. sagte:

    Ich mein ich hatte irgendwo gelesen, dass das ganze jetzt über die Staatsanwaltschaft geht, da er sich wohl zu spät selbst angezeigt hat, da das ganze wohl nur greift wenn noch keine Ermittlungen laufen.

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  2. kenguru
    kenguru sagte:

    @Manuel G.
    Ermittlungen dürfen laufen, nur ein Verfahren darf noch nicht eingeleitet worden sein oder im Rahmen einer Aussenprüfung, darf diese noch nicht begonnen haben (also noch kein Prüfer in der Tür, der „Guten Morgen“ sagt. Es kann also nur um die „Vollumfänglichkeit“ gehen, also zur Not
    € 1,00 der fehlt.

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  3. schneidermeister
    schneidermeister sagte:

    @doofe Frage:
    Von offizieller Seite ist die Informationspolitik erfreulich restriktiv. Aber es steht doch permanent bei der Süddeutschen und SPON:
    Die Tat war eventuell schon entdeckt, weil die Bank Hoeneß mitteilte, dass der Stern mindestens von der Kontonummer weiß, Selbstanzeige dann mit zu heißer Nadel gestrickt.
    Wobei SPON mit der angeblichen Anklage zum Schöffengericht und noch dazu einem, das nicht für Steuerstrafsachen zuständig ist, eine schöne Ente geliefert hat.

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  4. Martin Lang
    Martin Lang sagte:

    http://www.sueddeutsche.de/sport/fall-hoeness-streit-ueber-eine-selbstanzeige-1.1735703
    „In der Akte befindet sich zudem ein Vermerk der Münchner Steuerfahndung vom 17. Januar, in dem der Anruf eines Stern-Reporters festgehalten wurde, der über Vontobel und „einen großen bayerischen Fußballverein“ gesprochen hat.“
    Am 17.01. ging die Selbstanzeige bei dem Finanzamt ein.
    Zudem kannte der Stern die Depot-Konto-Nr.4028BEA

    An anderer Stelle hat die SZ meiner Erinnerung nach geschrieben, dass die Selbstanzeige nur die jeweiligen Jahresendstände enthielt, weil man auf die Schnelle nicht an alle Kontoauszüge kam und nur die Jahresbescheinigungen zur Verfügung hatte-

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