Der Anruf der Dritten Art

Es meldet sich per Telephon Rechtsanwalt Rudi Ratlos:

… Kennen Sie einen Herrn XY?

Frau Greinert reagiert deutlich freundlicher als von uns vorgegeben:

Der Name sagt mir gerade nichts …

und informiert mich über den Anruf und die Nennung des Namens, ich rufe den Kollegen zurück. Er stellt wieder die Frage, ob ich den Herrn XY kenne, er sei von ihm beauftragt worden und wolle nun mit mir über ihn sprechen.

Ich habe – unter Aufbringung aller Kräfte versucht höflich zu bleiben – und ihn auf die Rechtslage verwiesen. Schon die Tatsache, ob jemand unser Mandant ist, oder auch nicht, unterliegt der strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht. Er kapiert es nicht:

Nun haben Sie sich doch nicht so, warum sind Sie eigentlich so garstig?

Mein Hinweis, daß er als zugelassener Rechtsanwalt das Berufsrecht kennen sollte, führte auch nicht zum Erfolg. Er gab mir dann einen Ratschlag: Ich solle doch den Herrn XY – falls ich ihn kenne – anrufen und fragen, ob ich dem Kollegen Auskunft erteilen darf.

Auf welchem Stern lebt der eigentlich? Mittlerweile weiß ich etwas mehr:

  • Er ist zum Pflichtverteidiger bestellt.
  • Er ist seit knapp 10 Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
  • Die Homepage des Herrn Rechtsanwalt verweist auf eine Adresse, die nicht mit der Anschrift übereinstimmt, die er der Rechtsanwaltskammer Berlin als seine Kanzleianschrift mitgeteilt hat[1].
  • Dem Herrn Rechtsanwalt ist das Berufsrecht wirklich völlig fremd: § 27 Abs. 2 BRAO

Warum ich mich so aufrege?

Es ist ein Alleinstellungsmerkmal der Anwaltschaft, daß sie in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten darf und zur absoluten – strafbewehrten – Verschwiegenheit verpflichtet ist. Wer zu uns kommt darf ohne Ausnahme darauf vertrauen, daß alles, was uns anvertraut wurde, – dazu gehört insbesondere bereits die Information, daß jemand unseren Rat wollte – nicht nach außen gelangt.

Deshalb sollen die Mitarbeiter auf Nachfragen auch mitteilen, daß wir Rechtsanwälte sind und keine Auskunfteien.

Können Sie mir mal schnell mit der Adresse von Susi Sorglos aushelfen …

Kann im worst case in einem Familiendrama enden.

Die Charta des Mandanten ist uns eine Verpflichtung und kein Lippenbekenntnis

  1. [1]Die Daten sind in einem öffentlichen Register abrufbar.
2 Kommentare
  1. Mandant
    Mandant sagte:

    Da freut sich der Mandant aber bestimmt ganz dolle dass er einen Anwalt hat, der kollegial denkt und vor allem die Interessen des Mandanten im Auge hat – der wahrscheinlich gerade vor allem an seine Verteidigung denkt.

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  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Da schreit der Mandant ganz laut, da ihm das Gericht einen solchen Pflichtverteidiger beigeordnet hat. Hinter dem schwammigen Begriff „kollegial“ versteckt sich meist ein Sachverhalt, der von den meisten nicht geschätzt wird und häufig den Mandanteninteressen widerspricht.

    Was soll am Verhalten des Anwaltes kollegial sein?

    Wenn der Idiot zunächst einmal – wie es sich für den Strafverteidiger gehört – die Akte angefordert und auch gelesen hätte, hätte er mir nicht die Zeit gestohlen. In der Akte ist die Antwort auf seine Frage so deutlich dokumentiert, daß es nicht übersehen werden kann.

    Wenn er die Interessen des Mandanten „im Auge hat“ sollte er erst die Akte lesen und dann mit dem Mandanten sprechen. Danach hat er keine Fragen mehr an mich. Er hätte natürlich auch vor der Akteneinsicht mit dem Mandanten anhand der Anklage den Sachverhalt besprechen können. In der Anklage steht mein Name als Zeuge und …

    Er ist einfach ein Idiot.

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