Unser Aktenvernichter vernichtet nach den höchsten Sicherheitsanforderungen

Sagen Sie, Herr Rechtsanwalt …

was machen Sie eigentlich mit dem vielen Altpapier in Ihrer Kanzlei?

Wir sind da ziemlich pingelig. Selbst die Briefumschläge der bei uns eingehenden Post kommen nicht in den Altpapiercontainer, sondern in den Reißwolf.

Und auch nicht in irgendeinen Reißwolf. Unser Reißwolf heißt Harry! Harry ist hungrig und zerreißt das Papier in so kleine Stückchen, daß das Ergebnis der Sicherheitsstufe P4 der DIN 66399 entspricht.

Schutzklasse 3 – sehr hoher Bedarf für besonders geheime Daten:
Der Schutz personenbezogener Daten muss unbedingt gewährleistet sein. Andernfalls kann es zu einer Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Betroffenen kommen.

Das ist für uns ein ziemlicher Aufwand. Die Dinger halten nicht ewig und derjenige, der Harry füttert, muß sich auch um das Futter zuhause kümmern und kostet.

Größere Mengen lassen wir von zertifizierten Anbietern abholen und unter Beachtung der DIN und des Datenschutzgesetzes vernichten.

Es gibt natürlich Anwälte, die können alles besser. Billiger geht immer!

Lassen Sie sich doch einfach ‚mal von Ihrem Anwalt seinen Harry zeigen oder fragen ihn nach der Rechnung des zertifizierten Betriebes, der die Datenträger in seinem Auftrag vernichtet. Alleine aus der Reaktion des Anwaltes könne Sie erkennen, wie gut Sie bei ihm aufgehoben sind.

Solche immens wichtigen „Kleinigkeiten“ kosten.

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  1. […] dieser Frage leitete Rechtsanwalt Andreas Jede einen Beitrags im WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner ein. Und stellte den Lesern seinen Harry […]

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