Informationvorsprung

Ja, wir haben Juris-Anschlüsse für unsere Anwälte! Ja, das läßt sich Juris gut bezahlen. Ja, viele, insbesondere jüngere Kollegen, können oder wollen sich derartige Zugänge zu einer Rechtsprechungsdatenbank nicht leisten.

Ja, es ist eine Skandal, daß wir für die Recherche in Gesetzen und Urteilen, bezahlt aus unseren Steuergeldern, wieder Geld bezahlen müssen und als Gegenleistung einen Informationsvorsprung auf Informationen haben, die kostenlos sein sollten. Jeder interessierte und befähigte Büger muß den Zugang zu Gesetzen und Urteilen haben, die in seinem Namen geschaffen und umgesetzt werden.

Nun berichtet Archivalia auf Basis einer Meldung des Handelsblattes über die Klage eines Mitbewerbers gegen das Bundesverfassungsgericht, weil es Mitbewerber bevorzuge. Wir drücken die Daumen!
Dank an Archivalia für die Aufbereitung der Unterlagen

5 Kommentare
  1. Carsten R. Hoenig
    Carsten R. Hoenig sagte:

    Die Forderung, den Zugang zu für die Veröffentlichung aufgearbeiteten Urteilen und Gesetzen kostenlos zu gewähren, erinnert mich ein wenig an die Forderung der LINKE: Reichtum für alle.

    Die Leute von Juris leisten eine Super-Arbeit. Ich bin gern bereit, dafür zu zahlen, daß ich mir nicht einen Wolf in durch blinkende Webung finanzierte kommerzielle Datenbanken suchen muß.

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  2. Gast
    Gast sagte:

    Der Herr von Archivalia ist ja wohl nicht ernst zu nehmen. Oder was soll man davon halten, dass der alles, was er nicht gut findet, nur mit Ausdrücken aus der pubertären Gossensprache bedenkt?

    Rechtspolitisch ist die Zeit aber reif für ein steuerfinanziertes Juris für alle. Ist auch nicht ganz so teuer wie „Reichtum für alle“.

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  3. Malte S.
    Malte S. sagte:

    Es doch eigentlich gar nicht dagegen einzuwenden, dass juris entgeltlich arbeitet. Darauf richtet sich die Klage ja auch gar nicht. Vielmehr ist sie auf die Wettbewerbsverzerrung gerichtet, die durch die für juris in speziellem Format und anfragelos gelieferten Inhalte entsteht (erhalten die das nicht auch noch unter Befreiung von Gebühren und Kosten?). Wenn Anbieter anderer Datenbanken (z.B. Openjur) dagegen wegen einer Allgemeinbelieferung anfragen, werden ihnen die allg. Kostenregelungen (regelmäßig wohl 12€ pro Urteil, je nach BL) erstmal um die Ohren gehauen. ODer es wird auf den Exklusivvertrag mit juris verwiesen, aufgrund dessen eine solche Belieferung nicht zulässig sei…

    @C.H.Hoenig: Derzeit heißt es Reichtum für Juris – denn die sind steuerfinanziert und schöpfen dabei Gewinn ab, der wiederrum privaten Anteileignern zufließt.

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Wenn die aufbereiteten Daten für alle bereitgestellt werden wird dies einen erheblichen Einfluß auf die Preise haben. Im Moment muß Juris mit niemandem konkurrieren. Der Vorsprung ist unbezahlbar.

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  4. r.nuwieder
    r.nuwieder sagte:

    @RA Jede: Es ist sogar so, dass niemand mit Juris konkurrieren KANN.

    @Carsten R. Hoenig: Die Leute an den Dokumentationsstellen der Gerichte leisten primär eine super Arbeit, denn von dort werden die Entscheidungen Online gestellt.

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