Wer sagt denn, daß Vernehmungen keinen Spaß nicht machen?
Im Süddeutschen gibt es die Besonderheit der doppelten Verneinung. Frage des Vorsitzenden an den Zeugen: Sie sind mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert? Antwort des Zeugen: Nein! Nach den Gesetzen der klassischen Logik ist die doppelte Verneinung ein klares „Ja“ auf die negativ formulierte Frage. Hier hätte also die Antwort „Nein“ die Bedeutung: […]