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48 Suchergebnisse für:

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Widerruf und Rücknahme WBK

Was ist der Unterschied zwischen Rücknahme und Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis? Der Jagdschein wird für ungültig erklärt und eingezogen? Welche Anträge können im vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gestellt werden? Antworten gibt der Beitrag.

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Wohlverhaltensfristen im Waffengesetz

Im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit – § 5 WaffG – spielen die sogenannten Wohlverhaltensfristen eine große Rolle. Ab wann wird dem Bürger ein Fehlverhalten nicht mehr vorgeworfen? Bisher gelten Fristen von 5 und 10 Jahren. Nancy Faeser will die Fristen pauschal um 5 Jahre verlängern. Sicherlich unverhältnismäßig.

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Verbotene Waffen bei Tchibo

Tchibo wollte Klopfmassage-Stäbe verkaufen. Diese entpuppten sich jedoch als Totschläger. Schauen Sie auf den Kalender, heute ist nicht der 1. April. Das Bild ist nicht in einem privaten dunklen Keller aufgenommen, sondern dem Feststellungsbescheid des BKA Z-499, Tchibo, Klopfmassage-Stab, vom 27.02.2020 AktZ: SO 23-413 5164.01-Z -499 und im Bundesanzeiger am 13.05.2020 veröffentlicht entnommen. Den Bescheid […]

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Wesentliche Waffenteile

Im Waffengesetz haben sich die Begrifflichkeiten zu den wesentlichen Waffenteilen geändert. Ich denke nicht, daß ein Laie das noch verstehen kann. Damit auseinandersetzen muß er sich jedoch.
Hilfreich ist dazu der Leitfaden des Bundeskriminalamtes „Wesentliche Waffenteile“. Er erläutert anschaulich anhand von zahlreichen Bildern die waffenrechtlichen Begriffe.

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Muss ein Sportschütze, der bereits mehr als zehn Waffen besitzt, nun Waffen verkaufen?

Der Gesetzgeber hat die gelbe WBK auf 10 Waffen beschränkt. Das war ein Änderungsvorschlag aus dem Ausschuß, völlig unerwartet. Zugleich wurde jedoch eine Regelung für den Altbesitz getroffen. Wer am Stichtag mehr als 10 Waffen eingetragen hat, kann sie auch behalten. Für weitere Waffen muß das Bedürfnis nachgewiesen und ein Voreintrag in die grüne WBK beantragt werden.

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Regierungsversagen Waffengesetz

Da hat es der Gesetzgeber extrem eilig gehabt mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Die Neuregelung ist einen Tag nach der Veröffentlichung am 20.02.2020 in Kraft getreten.

Damit sind aber die Waffen- und Jagdbehörden überfordert. Sie sind noch nicht in der Lage, die Anfragen bei den Schlapphüten zu halten. Das hat enorme Auswirkungen, insbesondere für die Jäger, deren Jagdschein am 31.03.2020 abläuft und die dann u.U. rechtswidrig im Besitz von Waffen und Munition sind.

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Inkrafttreten WaffG

Wir haben lange auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gewartet. Das 3. WaffRÄndG ist mit einigen Bestimmungen am 20.02.2020 in Kraft getreten, die restlichen werden am 01.09.2020 in Kraft treten. Im Beitrag wird auf die geänderten Normen gelinkt und auf eine umfangreiche Synopse verwiesen.