Regierungsversagen Waffengesetz

Keine Zeit für die Vorbereitungen

Regierungsversagen: Da werden Gesetze erlassen und die Verwaltung kann sie nicht umsetzen.

Das 3. WaffRÄndG vom 17.02.2020 ist am 20.02.2020 in Teilen in Kraft getreten, wir berichteten: Inkrafttreten WaffG.

Während für die meisten Änderungen ein Inkrafttreten erst am 01.09.2020 vorgesehen ist, hatte es der Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten des geänderten § 5 Abs. 5 Satz 1 WaffG besonders eilig. Dort ist die Regelanfrage beim Verfassungsschutz geregelt.

Regierungsversagen bei der Umsetzung

Seit dem 20.02.2020 muß die Waffenbehörde vor der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei der Verfassungsschutzbehörde nachfragen. Geplant, bzw. von Protagonisten des Verfahrens gewollt, ist die Anfrage seit vielen Jahren; wir berichteten bereits im August 2013 über den Antrag Niedersachsens im Bundesrat: Denn sie wissen nicht, was sie tun. Die aktuelle Gesetzesänderung war seit August 2019 in den parlamentarischen Beratungen, ein Gesetzentwurf der Bundesregierung: 3. WaffRÄndG. Es bestand also ausreichend Zeit zur Planung des Gesetzesvorhabens und der Abstimmung der Behörden untereinander.

Dumm nur, daß die Waffenbehörden nicht ausreichend Zeit hatten, um die Gesetzesänderung umzusetzen und die Regelanfrage technisch umzusetzen.

Behörden können rechtzeitige Erteilung der Jagdscheine nicht gewährleisten

In Nordrhein-Westfalen soll es eine Weisung des Innenministeriums geben, wonach auf unbestimmte Zeit keine Waffen mehr in eine WBK jeder Art einzutragen sind bis die Abfrage beim Verfassungsschutz eingebunden ist. Austragungen werden noch vorgenommen. Auch aus anderen Bundesländern haben wir ähnliches gehört.

Das führt auch zu ziemlich abstrusen Ergebnissen. Beispielsweise kennen wir einen Fall, in dem der Antragsteller noch vor Inkrafttreten den Voreintrag erhalten hat, also die waffenrechtliche Erlaubnis noch ohne Regelanfrage erfolgte und nun die Waffenbehörde die Eintragung der Waffe in die WBK ablehnte. Die Eintragung der Waffe stellt natürlich keine waffenrechtliche Erlaubnis dar und löst auch unter dem neuen Waffengesetz keine Regelanfrage aus.

Auswirkungen für Jäger

Richtig schlimm wird es aber für Jäger. Der Jahresjagdschein erteilt die Erlaubnis bis zum 31.03. eines Jahres, danach ist der Inhaber nicht mehr im Besitz eines gültigen Jagdscheins. Die Verlängerung setzt nun nach neuer Rechtslage die Regelanfrage voraus, zu der die Behörden noch nicht in der Lage sind. Einige Landkreise haben bereits gewarnt, daß eine rechtzeitige Ausstellung der Jagdscheine dieses Jahr nicht gewährleistet werden kann. Wer dann nach dem 31.03. die Jagd ohne gültigen Jagdschein ausübt, macht sich bekanntlich strafbar. Dumm nur, das das BJagdG eine Jagdpflicht kennt. Darüber hinaus bestehen unter Umständen keine wirksamen Erlaubnisse für Waffen und Munition.

Das hätte die Regierung wissen und bei den Beratungen auf ein späteres Inkrafttreten hinwirken müssen. Die Spitze des Verwaltungsapparates kennt die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort und deren Möglichkeiten nicht. Das nennt man Regierungsversagen.

Kein Erlöschen der Jagdpachtverträge

Aber es gibt auch eine Entwarnung. Entgegen anders lautenden Gerüchten erlischt der Jagdpachtvertrag in diesen Fällen nicht. § 13 BJagdG ist eindeutig, der Jagdpachtvertrag erlischt nur wenn

  • der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist oder
  • wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und
  • entweder die zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder
  • der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines nicht fristgemäß erfüllt.

Regierungsversagen auf breiter Front

Im übrigen braucht man wohl keine hellseherischen Fähigkeiten, um vorauszusagen, daß auch die Frist bis zum 01.09.2020 , dem Inkrafttreten der übrigen Neuregelungen, den Beteiligten nicht ausreichen wird.

Da gibt es zum Beispiel ein Tool für die Waffenbehörden und Waffenhändler, den XWaffe-Dolmetscher, der bei der Erfassung neuer Daten oder der Bearbeitung von Bestandsdaten dabei hilft, die Waffendaten im korrekten XWaffe-konformen Format einzugeben und zu vervollständigen.

Die Behörde bewirbt dieses Produkt wie folgt:

Beachten Sie bitte, dass der XWaffe-Dolmetscher von der Fachlichen Leitstelle mit einem sehr geringen Budget betrieben wird. Aus diesem Grund können die Funktionalitäten und das Design nicht mit gewerblichen Programmen oder Übersetzungs-Tools multinationaler Unternehmen konkurrieren.
Der XWaffe-Dolmetscher führt keine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten durch. Aus diesem Grund lässt er beispielsweise Munitionsbezeichnungen/Kaliber zu, die niemals in die betreffende Waffe passen würden.

Wie? Wenn ich neue Aufgaben für Behörden schaffe, muß ich auch ausreichende Mittel zur Verfügung stellen?

Wie viele neue Mitarbeiter sind vom Himmel in die Flure der Waffen- und Jagdbehörden gefallen? Wie lange dauert deren Ausbildung?

Purer Aktionismus.

Update:

Auch der Deutsche Jagdverband hat sich der Sache nun angenommen:

DJV protestiert gegen Verzögerung der Jagdscheinverlängerung

 

1 Antwort
  1. Frank Henssler
    Frank Henssler sagte:

    Ich hatte meine Pistole, war 8 Wochen in meinem Besitz, im Wffenhaus,getauscht. Die Behörde meinte, dass ich erst einer Regelabfrage beim LfV unterzogen werden muss, bevor die neue Waffe eingetragen werden kann.Unglaublich! Ich warte jetzt bereits seit 7 Wochen auf die Rückmeldung vom Landesamts für Verfassungsschutz aus Stuttgart. Es kommt mir fast so vor wie hier Untätigkeit vorherscht. Ein Kollege wartet schon seit 3 Monaten. Halleluja, 1/4 Jahr. Da hat man doch wirklich immer weniger Lust auf den Sport und die Jagd.

    Antworten

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