WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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NWR-Schulung

NWR = Nationales Waffenregister. Waffenhersteller und -Händler sind verpflichtet, über ein internetbasiertes Verfahren Daten zu übertragen. Dieses ist hochkompliziert und bedarf der intensiven Schulung. RA Jede war dabei und berichtet.

Anhörung

Arbeitet denn keiner mehr vernünftig? Die Waffenbehörde verschickt eine Anhörung wegen des beabsichtigten Widerrufs der Erlaubnisse und versieht diese Anhörung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Völliger Unsinn, der jedoch von der Widerspruchstelle noch getoppt wird.

Ausnahmefall Regelvermutung

Der Regelunzuverlässigkeitstatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG stellt darauf ab, ob seit Rechtskraft des Strafurteils 5 Jahre vergangen sind. Der VGH Baden-Württemberg sieht einen Ausnahmefall, wenn das Strafverfahren nicht binnen angemessener Zeit abgeschlossen wurde.

Cannabis und Verkehr

Waffenrecht und Vergnügungssteuer

Sicherlich ein drängendes Problem im Waffenrecht. Endlich ist der landesverräterische Fälscher nicht nur 5 Jahre unzuverlässig, sondern 10 Jahre.

Schiedsrichter zeigt die rote Karte

§ 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG

Der Amoklauf von Winnenden im März 2009 führte zur Einführung einer Strafvorschrift, mit der die nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Schußwaffen sanktioniert wird. Wir stellen § 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG im Einzelnen dar.