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Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Böse Falle: § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG

Es hat sich noch nicht unter allen Strafverteidigern herumgesprochen: § 5 (2) WaffG: (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die 1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat, b) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, c) wegen einer […]

Erste Klagen zum Zentralen Waffenregister

Einige legale Waffenbesitzer haben Auskünfte aus dem Zentralen Waffenregister verlangt und sind vom zuständigen Bundesverwaltungsamt mit unsinnigen Auflagen, die im Gesetz nicht genannt sind, gegängelt worden. Wir berichteten: Zentrales Waffenregister Denn sie wissen nicht was sie tun Sie halten uns für dumm Im Beitrag Nr. 3 haben wir ausführlich begründet warum die Forderungen des Bundesverwaltungsamtes […]

Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Die MiStra sind immer wieder Anlaß zur Sorge. Nicht nur für Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen, wie die Rechtsanwälte. Für die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen, insbesondere Jagdscheinen, Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen, sind die MiStra ein ständiger Sorgenquell. 3. Abschnitt Sonstige Mitteilungen wegen der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen … Nr. 36: Mitteilungen […]

Silvester ist kein Freibrief für Schreckschußwaffen

Wir haben es bereits auf unserer Hauspostille vor 2 Jahren veröffentlicht. Es hat nichts genutzt. Steter Tropfen höhlt den Stein … Zusammengefasst und vereinfacht die Rechtslage, die auch an Silvester gilt: Wer auf der Straße mit einer Schreckschußwaffe herumläuft, braucht einen Kleinen Waffenschein. Ausnahme: Sie wird nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu […]

Schmiede

Blockiersysteme für Erbwaffen

Die Erben eines Waffenbesitzers stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Unter anderem stellt das Waffengesetz etliche unerwartete Hürden, insbesondere unerwartet kurze Meldepflichten, auf. Hier erfahren Sie einige dieser Details. RA Jede wird Sie darüber hinaus weiter beraten und ggf. unsere Erbrechtlerin hinzuziehen.