Neue Suche

Suchergebnis nicht zufriedenstellend? Versuche es mal mit einem Wortteil oder einer anderen Schreibweise

10 Suchergebnisse für:

1

Verfassungsschutz und Waffenbehörden

Die weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden können verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt werden, wenn die aus der Überwachung gewonnenen Informationen nicht ohne Weiteres an andere Behörden mit operativen Anschlussbefugnissen übermittelt werden dürfen („informationelles Trennungsprinzip“). Was die Schlapphüte ermitteln darf nicht 1:1 an die Waffenbehörden weitergeleitet werden.

2

AfD-Mitglieder und Waffen

Das Sommertheater ist eröffnet. In Thüringen sollen AfD-Mitgliedern die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden. Prof. Brenner sieht dies auf „juristisch sicheren Beinen“. Nun, wir haben unsere dezidiert andere Ansicht bereits vor Monaten veröffentlicht und sehen keinen Änderungsbedarf. Das Parteienprivileg verbietet derartige Ansinnen.

3

Der III. Weg

Schon ein harmloser Besuch einer Veranstaltung kann waffenrechtlich ins Auge gehen. Zumindest dann, wenn der Veranstalter eine extremistische Partei ist. Dann stellt der Besuch eine Unterstützungshandlung dar und das kostet die waffenrechtliche Erlaubnis und den Jagdschein.

4

AfD-Mitglieder waffenrechtlich zuverlässig?

Dies ist eine sehr sehr lange Auseinandersetzung mit der Frage, ob Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit unterliegen. Dazu untersucht der Beitrag die Rechtsänderung im Bereich der Zuverlässigkeit durch das 3. WaffRÄndG unter Hinzuziehung der Entstehungsgeschichte der Regelung (BT-Drs.)
Wesentliche Bedeutung kommt dabei dem Parteienprivileg zu, wonach u.a. die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zukommt. Über (kontroverse) Kommentare würde ich mich sehr freuen!

5

Vollständige Unterwerfung

Das kennt man noch nicht einmal von versteckten AGBs. Die Unteres Jagdbehörde fordert in ihrem Antragsformular für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines zu erklären, daß man sich mit dem „Widerruf“ des Jagdscheins einverstanden erklärt und auf die Anrufung des Verwaltungsgerichtes im Eilverfahren verzichtet.

Ja, spinnen die denn jetzt alle?

6

Regierungsversagen Waffengesetz

Da hat es der Gesetzgeber extrem eilig gehabt mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Die Neuregelung ist einen Tag nach der Veröffentlichung am 20.02.2020 in Kraft getreten.

Damit sind aber die Waffen- und Jagdbehörden überfordert. Sie sind noch nicht in der Lage, die Anfragen bei den Schlapphüten zu halten. Das hat enorme Auswirkungen, insbesondere für die Jäger, deren Jagdschein am 31.03.2020 abläuft und die dann u.U. rechtswidrig im Besitz von Waffen und Munition sind.

9

Regelanfrage Verfassungsschutz – WaffG

Der Beitrag zeigt auf, daß der Bundesrat die Regelanfrage beim Verfassungsschutz einführen will. Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt oder weiter behalten möchte, wird beim Verfassungsschutz nachgefragt. Teilt der mit, daß der Bürger in einer seiner Dateien steht, wird die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermutet und der Bewerber erhält keine Erlaubnis.

Darüber hinaus wird er im Bundeszentralregister eingetragen. Die Eintragungen in den Dateien des Verfassungsschutzes unterliegen unterliegen praktisch nicht der gerichtlichen Überprüfung.

10

Gesetzentwurf Regelabfrage Verfassungsschutz

Wir forderten bereits: Finger weg vom Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden! im Beitrag Denn sie wissen nicht was sie tun Nun also wieder ganz plakativ neu aufgewärmt: Verschärfung des Waffenrechts gefordert Der Bundesrat dringt auf eine Verschärfung des Waffenrechts. Ziel ist es, den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu […]