Verwaltungsversagen Corona-Nachverfolgung
Das Gesundheitsamt erfährt von einem positiven Schnelltest und der Bürger erhält nach 4 Wochen Post vom Gesundheitsamt. Das Schreiben ist aus sich selbst heraus nicht verständlich.
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Das Gesundheitsamt erfährt von einem positiven Schnelltest und der Bürger erhält nach 4 Wochen Post vom Gesundheitsamt. Das Schreiben ist aus sich selbst heraus nicht verständlich.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in einer Eilentscheidung die Bußgeldandrohung für eine Kernvorschrift der Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt.
Verstöße gegen die Berliner Corona-Verordnung werden regelmäßig – wenn man erwischt wird – mit einem Bussgeld geahndet. Im Einzelfall kann es aber auch sehr gefährlich werden. Unter Umständen stellt der Verstoß auch eine Straftat dar, die mit erheblichen Strafen sanktioniert werden kann. Wir erklären worum es geht.
Mittlerweile arbeitet ein ganzes Team von Berliner Staatsanwälten an den Corona-Akten. Es geht um Vorwürfe des Subventionsbetruges, falls Erklärungen abgegeben wurden, die nicht zutreffen. Aber welche Erklärungen waren das? Was ist zu tun?
Das ist Berlin! Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden temporär breitere Fahrradstreifen zu Lasten des Autoverkehrs gebaut. Diese bieten ausreichend Sicherheitsabstand, daher der Begriff „pandemieresiliente Infrastruktur. Es sollen noch mehr werden.
Die Einschränkungen der Grundrechte durch die Corona-Verordnungen sind erheblich. Gut, daß das BVerfG sehr schnell über die Eilanträge auf Außervollzugsetzung entschieden hat. Das Thema ist hochkomplex und auf die Schnelle nicht zu entscheiden. Deshalb war eine Folgenabwägung vorzunehmen. Was passiert wenn …
Das BVerfG hat klar entschieden.
Das WWW ist unergründlich. Der Geschäftsführer einer internationalen LawFirm, in Deutschland als GmbH firmierend, sieht eine Entschädigungspflicht der Länder für private Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wurden. Wir finden diese Ansicht sehr gewagt, um nicht zu sagen abwegig.
In Berlin ist der Bußgeldkatalog zur Ahndung von Corona-Verstößen veröffentlicht worden. Man hätte besser aus den Regelungen von Nordrhein-Westfalen abgeschrieben. Wir verlinken auf die Bußgeldkataloge und spritzen ein wenig Gift.
Die Corona-Krise hat zu zahlreichen Programmen des Bundes und der Länder geführt, um die Lasten abzufedern. Die unbürokratischen Hilfen führen dazu, daß die Gelder ohne rigide Prüfung ausgezahlt werden.
Das wird für diejenigen, die falsche Angaben gemacht haben, zu erheblichen Problemen führen. Während der Betrug vorsätzliche Begehung erfordert, führt schon die leichtfertige Begehung zum Subventionsbetrug. Wir raten dringend, die Angaben vor Abgabe der Anträge akribisch zu prüfen.
Ständiges Geschäft. Wir beantragen, uns Einsicht in die Akten zu gewähren und die Gerichte schicken uns die Akten. Ausnahmen bestätigen die Regel und wir haben uns daran gewöhnt, daß es Ausnahmen gibt. Shit happens.
Während der grassierenden Pandemie zu verlangen, daß die Akten abgeholt werden geht aber entschieden zu weit. Wir haben beim Präsidenten des Amtsgerichtes Tiergarten nachgefragt, wie er das so sieht. Schließlich hat er auch die Mitarbeiter vor dem Virus zu schützen.
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