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27 Suchergebnisse für:

1

Schießübungsnachweis

Schießübungsnachweis oder Schießfertigkeitsnachweis? Das BVerfG hat eine Entscheidung, auf die wir seit vielen Jahren gespannt warten, verweigert. Dürfen die Länder vom Bundesjagdgesetzt abweisen und Schießnachweise fordern? Wir müssen weiter auf eine klare Entscheidung warten.

3

Jagdpacht

Hier haben wir die zentrale Regelung des § 11 BJagdG ein wenig aufbereitet. Wer darf pachten – wer nicht? Was können die Mitpächter im GbR-Vertrag regeln? Jagdpachtvertrag wegen Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nichtig?

4

Mahd auf Rehwild

Da reibt sich selbst der erfahrende Strafverteidiger und Jäger erstaunt die Augen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Ende Oktober eine rechtswidrige Mahd durchgeführt zu haben, wodurch wie von ihm beabsichtigt, mehrere Rehe auf qualvolle Weise zu Tode gekommen seien.

6

Vollständige Unterwerfung

Das kennt man noch nicht einmal von versteckten AGBs. Die Unteres Jagdbehörde fordert in ihrem Antragsformular für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines zu erklären, daß man sich mit dem „Widerruf“ des Jagdscheins einverstanden erklärt und auf die Anrufung des Verwaltungsgerichtes im Eilverfahren verzichtet.

Ja, spinnen die denn jetzt alle?

7

Novelle BJagdG

Wieder wird die Novelle zum Bundesjagdgesetz angekündigt. Im ersten Halbjahr 2020 soll der Entwurf nun vorgelegt werden. Derzeit befinde er sich in der Ressortabstimmung. Nichts genaues weiß man nicht ;-)

8

Selbstbewußte Untere Jagdbehörde

Unser Rechtsstaat ist unter anderem von der Rechts- und Fachaufsicht durch die oberen Behörden, letztlich durch das Ministerium geprägt. Man kann auch sagen: Ober sticht Unter!

Eine Untere Jagdbehörde in Brandenburg, also der Landrat, behauptet hingegen, daß eine Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nicht besteht. Die tatsächliche Rechtslage hingegen ist eine andere.

9

Nachtzieltechnik bei der Jagd

Die Bundesregierung prüft derweil, ob künftig Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild gestattet werden soll. Derzeit gehen Baden-Württemberg und Bayern einen Sonderweg und erteilen den Jägern Aufträge gem. § 40 Abs. 2 WaffG. Dies ist rechtlich sehr umstritten, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält dies für rechtswidrig.