Strafverteidiger und Empfangbekenntnisse
Eine Unsitte greift immer mehr um sich: Fällt Ihnen etwas auf? Ich habe bestimmt mehrere unterzeichnet, aus Gewohnheit. § 174 Abs. 4 ZPO verlangt nur das Bekenntnis des Empfangs. Eine Bestätigung, daß ich zum Empfang berechtigt bin, sieht die Vorschrift nicht vor. Der Jede wieder! Kleinlich bis zum … Kann man auf den ersten Blick […]