Körperverletzung nach Dienstvorschrift

nurse-1159316_640Es gibt ein neues Maßnahmepaket zu Asyl und Flüchtlingen. Ein wohltuender Nebeneffekt: Hilft auch gegen 9/11 und Islamismus.

Nein, ich meine nicht die Abschaffung des Bargeldes. Das war das letzte Maßnahmepaket.

Jetzt geht es um die Abschaffung des Richtervorbehaltes bei der Blutentnahme (§ 81a Abs. 2 StPO).

Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Hamm RA Detlef Burhoff hat es auf den Punkt gebracht:

„Richtervorbehaltsgötterdämmerung“, oder: Finger weg vom Richtervorbehalt bei der Blutentnahme!!!!

Worum geht’s?

Bevor Ihnen ein Arzt mit der Nadel in den Venen rumpiekt, um dem Verdacht nachzugehen, Sie hätten da was im Blut, was zur Strafbarkeit führen könnte, braucht man bisher die Entscheidung einer unabhängigen Person, die nicht der Polizei angehört: Der Richter muß das anordnen.

Das ist höchst unbequem. Da muß man beispielsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für einen richterlichen Notdienst sorgen.[1]

Manche dieser Richter stellen dann sogar Fragen, die der Strafverteidiger den Akten entnehmen kann. Es soll auch Fälle geben, wo der Richter die Anordnung nicht getroffen hat. Die kommen natürlich nicht auf unseren Tisch. Überhaupt scheint es keine diesbezüglichen Statistiken zu geben. [2]

Als besondere Rechtswohltat für den Betroffenen (das ist der mit der Kanüle im Arm), soll dieser Richtervorbehalt abgeschafft werden. Dann geht es nämlich für den Betroffenen schneller, er muß nicht so lange warten.[3]

Entscheiden soll künftig (so der Verkehrsgerichtstag) eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Das nannte man früher Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Die Namensänderung hat sicherlich genausoviel geändert wie Änderungen von „unehelich“ in „nichtehelich“.

Der Polizist soll also künftig über eine Körperverletzung durch den Staat am Bürger entscheiden. Ihm wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Menschen anvertraut. Er ist an Weisungen seines Dienstvorgesetzten gebunden. Ob wohl eine zentrale Dienstvorschrift erlassen wird?

Der Entwurf sieht die Übertragung auf den Staatsanwalt vor. Dieser hat eine akademische Ausbildung hinter sich, dieselbe Qualifikation wie der Richter und er kostet auch nicht weniger, ist aber auch den Weisungen seiner Dienstvorgesetzten unterworfen.

Was soll das?

Ersparnisse? Ja. An Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen.

  1. [1]Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz
    (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 – 2 BvR 1046/08 –, Rn. 26, juris)
  2. [2]Wenn doch: Bitte Nachricht über die Kommentarfunktion oder per Mail an Ben@DrSchmitz.de
  3. [3]Das ist kein blanker Zynismus des Verteidigers, sondern eine der Begründungen für den Vorschlag, siehe Burhoff weiter oben.
2 Kommentare
  1. schneidermeister
    schneidermeister sagte:

    Die Körperverletzung nach Dienstvorschrift gibt es im Gefahrenabwehrrecht ja auch, und zwar ganz und gar ohne jeden Richtervorbehalt. Das nennt sich dort „unmittelbarer Zwang“ und der fachkundige Eingriff wird ohne ohne Einschaltung eines Arztes ausgeübt. Dass Forderungen laut geworden wären, man müsse auch dort einen Richtervorbehalt einfügen wegen der viel gravierenderen Eingriffe als bei einer Blutentnahme und außerdem müsse der Schlagstock, der Wasserwerfer oder die Schusswaffe unter fachkundiger Beratung eines Arztes (oder gar durch einen Arzt unter Beiziehung eines Anästhesisten und vielleicht noch nach gehöriger Patientenaufklärung über Chancen und Risiken?) eingesetzt werden, habe ich bislang noch nicht vernommen.

    • RA Jede:
      Den Argumentationsgehalt Ihres Kommentares habe ich noch nicht erkannt.

      Weil im Gefahrenabwehrrecht kein Vorbehalt, brauchen wir ihn im repressiven Bereich auch nicht?

      Welche Message haben Sie?

    Antworten
  2. RAKirschbaum
    RAKirschbaum sagte:

    Was das soll? Zeitersparnis!
    „Für den Betroffenen sei das eine gewisse Erleichterung, weil das Verfahren schneller ablaufe, wenn ein Richter – zum Beispiel nachts – nicht angerufen werden müsse, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers (SPD). Das könne unter Umständen schon 30 Minuten dauern. „Das ist für den Betroffenen ja auch Wartezeit.““
    So zu lesen unter http://www.lto.de

    Ansonsten, sprichst Du mir aus der Seele. Musste heute auch erstmal diesbezüglich Dampf ablassen!

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