Behörden

Wir hatten bereits den Webauftritt des Vollstreckungsportals kritisiert.

Per Post bekamen wir (ich) die Daten zur endgültigen Anmeldung:

Vollstreckungsportal

Update 19.02.2013 10:42 Uhr
Immer noch dasselbe Bild. Keine weiteren Hinweise.
Update 19.02.2013 13:51 Uhr
Zugang funktioniert
Es wird darauf verwiesen, daß jede Auskunft Geld kostet. Wieviel ergäbe sich aus den Landesgesetzen.
Als Zentrales Vollstreckungsgericht für Berlin wird das Amtsgericht Berlin-Mitte angeboten.
Immerhin schon Ende des letzten Jahres hat der Senat Berlin sich darum Gedanken gemacht, daß für die Auskünfte Kosten erhoben werden sollen und eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht:

Pressemitteilung
Berlin, den 06.11.2012
Aus der Sitzung des Senats am 6. November 2012:

Die Gebühren für die Nutzung des Schuldnerverzeichnisses werden den neuen Gegebenheiten ab 1. Januar 2013 angepasst. Ab diesem Zeitpunkt werden die Schuldnerverzeichnisse der Länder in elektronischer Form geführt und auf einem zentralen Internetportal zugänglich gemacht. Der Senat hat dazu die von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann vorgelegte Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Der Gesetzentwurf sieht folgende Gebühren vor:

• für die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis je
übermitteltem Datensatz 4,50 € – auch für die Information, dass für den Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist (Negativauskunft); die Gebühr entsteht nicht bei einer Selbstauskunft,
• für den Abdruck 0,50 € je Eintragung, mindestens 17 €
(bisher 0,51 € je Eintrag, mindestens 10,23 €), …
Quelle: Pressemitteilung v. 06.11.2013

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