Der unterschätzte Systemfehler oder Datenschutz: Ein Fall typischer Ignoranz von Großunternehmen gegenüber dem Verbraucher

Eine Telefonkundin möchte, dass Ihre Anschrift – wie bisher – geheim bleibt und nicht in das Telefonverzeichnis übernommen wird. Das Telekommunikationsunternehmen ignoriert wohl versehentlich bei einer Tarifumstellung diesen Wunsch und teilt der Kundin mit, dass nunmehr ihre genaue Anschrift in das Verzeichnis aufgenommen und hierüber auch Auskunft erteilt wird. Mehrere Widersprüche halfen nichts. Immer wieder erfolgt die Information, dass die genaue Anschrift in das Telefonverzeichnis aufgenommen wird. Nach Auftragserteilung durch die inzwischen ob der Ignoranz nicht wenig aufgebrachte Mandantin dachten wir: Ein einfaches Schreiben wird es tun. Weit gefehlt! Vermutlich weil große Unternehmen so sehr Personal einsparen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, Kundenwünsche und -rechte zu berücksichtigen, entstand ein spannender Rechtstreit, den das Landgericht Bielefeld zu Gunsten unserer Mandantin entschied. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung und Erteilung der Auskunft, an wen die Daten weiter veräußert bzw. zur gewerblichen Nutzung überlassen wurden (übrigens: Das waren mehr als 25 Unternehmen.) , verurteilt. Auch die letzte Ausflucht des Großunternehmens, ein Systemfehler sei an allem Schuld, vermochte das unbeirrbare LG Bielefeld nicht sonderlich zu beeindrucken.

Das Urteil des Landgericht Bielefeld vom 12.06.2008 -7 O 13/08 (rechtskräftig), wobei wir für justizielle Schreibfehler ;-) nicht haften:

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