Hätt ick nich jedacht
Auch wenn unser Blog nicht zur Meckerecke verkommen soll: Manchmal muß ich einfach Dampf ablassen.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Auch wenn unser Blog nicht zur Meckerecke verkommen soll: Manchmal muß ich einfach Dampf ablassen.
Arbeitet denn keiner mehr vernünftig? Die Waffenbehörde verschickt eine Anhörung wegen des beabsichtigten Widerrufs der Erlaubnisse und versieht diese Anhörung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Völliger Unsinn, der jedoch von der Widerspruchstelle noch getoppt wird.
Der Regelunzuverlässigkeitstatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG stellt darauf ab, ob seit Rechtskraft des Strafurteils 5 Jahre vergangen sind. Der VGH Baden-Württemberg sieht einen Ausnahmefall, wenn das Strafverfahren nicht binnen angemessener Zeit abgeschlossen wurde.
Der Versicherungsnehmer hat ein waffenstrafrechtliches Problem und erbittet eine Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung. Diese empfiehlt ihm ungefragt eine große Kanzlei mit 10 Standorten im Bundesgebiet. Warum wohl?
Dr. Schmitz & Partner
Baraschstraße 3a
14193 Berlin-Grunewald
Telefon: (030) 329 00 4 – 0
Anwalt@DrSchmitz.de
01805 / RA JEDE
01805 / 72 5333
14 Cent/Min. aus dem Festnetz,
max. 42 Cent/Min Mobilfunk